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Themabewertung:
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...ich könnte heulen...
#11

Es hat einen einfachen Grund, warum die nicht wollen, daß die Dinger jemand bekommt (Betriebsangehörige usw.): sie müssten Garantie geben.
Aus diesem Grund gibt es bei uns in der Firma z.B. keine ausgemusterten Computer mehr zu kaufen.

Schde drum, echt! :eek:

Winni

Das ist nur meine Meinung. Kann man teilen - muss man aber nicht.
WDB1290611F067749 :liebe2:
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#12

Nein, seit Januar dieses Jahres ist MB Classic auch für den R129 zuständig. Und das ist auch genau der Grund für die Verschrottungsaktion...! MB Classic übernimmt nur die gutlaufenden Positionen, alles andere ist dann entweder nicht mehr lieferbar, oder wird irgendwann in Zukunft neu eingekauft, natürlich sauteuer weil Kleinserie, und dann zum mehrfachen des früheren Preises. Jedenfalls ist es so bei den anderen Serien gelaufen....

Beim W140 steht das wohl ebenfalls an, jedenfalls ist man im Moment dabei bestimmte Ersatzteile zu "verschleudern", vor allem Innenausstattung bzw. nicht-lebensnotwendige Teile. Ich vermute, dass das die Teile sind, die nicht von MB Classic übernommen werden, und die dann in letzter Instanz verschrottet werden.

Und wenn ich dann die Selbstbeweihräucherung von MB Classic lese, dass man ja alles tue um die alten Schätzchen am Laufen zu erhalten, dann kann ich garnicht so viel essen wie ich kotzen könnte.....!

[B]Gr
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#13

SlWinni schrieb:...sie müssten Garantie geben.
Nein, Gewährleistung, das ist etwas anderes. Im Endeffekt sind das alles Kollateralschäden der Gesetzgebung, nach der jeder gewerbliche Verkauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegt. Das gilt auch für gebrauchte und branchenfremde Güter, wie Computer und Fahrzeuge. Was auch der Grund ist, dass fast alle Gebrauchtwagen "im Auftrag" verkauft werden. Und dann gibt es noch das Abfallgesetz, nach dem Abfall keine Handelsware sein darf. Ausnahme sind recycelfähige Materialien wie Altpapier, Altglas, und eben auch Schrott. Was aber einmal als Schrott deklariert wurde ist und bleibt Schrott.

Hauptgrund ist aber wohl ein betriebswirtschaftlicher, für jedes Teil gibt es vom jeweiligen Warenwirtschaftssystem festgelegte Daten und Parameter, die dann in eine Formel eingehen. Das können dann z.B. Wert, Lagerkosten (Platzbedarf/Volumen), Umschlagsgeschwindigkeit usw. sein, und das System legt dann durch eine Berechnung die Kandidaten für Sonderverkauf bzw. spätere Verschrottung fest.

[B]Gr
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#14

Micha, das @@ interessiert Dich! :daumenh:


Zum Thema:
Ich kann da nur ungläubig den Kopf schütteln.

Ciao Kahmie
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#15

Nun ja, auch das ist nicht wirklich deutlich..."
"Ein solches Schuldverhältnis entsteht insbesondere, wenn der Dritte in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt...", besonderes Vertrauen gegenüber einem Autohändler, wie krass ist das denn? Und "Auch in diesen Fällen, in denen der Händler nur als Vermittler auftritt, hat er eine Untersuchungspflicht. Hat er keine Untersuchung des Fahrzeugs vorgenommen, muss er ausdrücklich darauf hinweisen." Ist doch die Regel, oder?

Ich persönlich finde zwar die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) in Ordnung für Neuware, finde sie aber unzutreffend für gebrauchte Gegenstände. Im Prinzip gilt sie nur für Schäden, welche beim Verkauf vorhanden waren, die Rechtsprechung geht aber dahin, viele Schäden die innerhalb der ersten 6 Monate auftreten als versteckte Mängel zu klassifizieren. Für die zweiten 6 Monate muss allerdings der Käufer nachweisen, dass die Mängel bereits beim Kauf vorhanden waren, und das ist meistens so gut wie unmöglich. Das ganze ist ein Gummiparagraph, es wird immer Uneinigkeit geben was überhaupt ein Mangel ist und was nicht, und ob der Mangel auch bereits bei der Übergabe vorhanden war. Man nehme z.B. einen Motorschaden nach 2 Wochen, der war wahrscheinlich im Ansatz bereits beim Kauf vorhanden, aber für diesem Zeitpunkt kann man durchaus auch auf Verschleiss argumentieren, vor allem wenn die Karre 10 Jahre und 200.000 km auf dem Buckel hat.

Bei Berücksichtigung der Sachmängelhaftung muss ein Händler Risiken einkalkulieren, die oftmals in keinem Verhältnis zum Fahrzeugwert stehen. Gerade bei komplexen und relativ preiswerten Youngtimern wie R129 und W140 können solche Reparaturen schnell hohe 4-stellige Beträge erreichen, und wenn man dieses Risiko einkalkuliert ist man eigentlich nicht mehr konkurrenzfähig. Warum werden denn Importfahrzeuge zu Preisen angeboten, die von den meisten als überhöht oder sogar lachhaft angesehen werden? Man nehme einen Fahrzeugpreis von sagen wir mal 15.000 Euro, steckt 5.000 in Reparaturen, und bildet eine Rückstellung von weiteren 5.000 für potentielle Reklamationen. Darauf dann noch die Mehrwertsteuer, und schon ist man bei 30.000 Euro....!

Aber das ist alles off-Topic hier in diesem Thread, es geht hier ja um neue Ersatzteile, und die sind mit einem sehr begrenzten Gewährleistungsrisiko behaftet, so dass es kaum einen Grund für die Verschrottung darstellen wird.

[B]Gr
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#16

@ Micha,
Bergen (NL) & Dubai (UAE) sehen das sicher anders.

Was wir persönlich empfinden, ist der Rechtsprechung schnurze.
Die helbelt solche überschaubaren Konstrukte aus, den den ursprünglichen Gedanken unterwandern.

:bier: Kahmie
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#17

Ich weiss....!
Ich wollte damit nur ausdrücken, dass ich jeden Händler verstehe, der den Umweg über "Privatverkauf" wählt. Jedenfalls solange er mir erlaubt, das Fahrzeug von einer Werkstatt meines Vertrauens (auf meine Kosten) untersuchen zu lassen.

[B]Gr
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#18

5 Jahre im Lager und es gilt als Schrott heißt darf nicht mehr verkauft werden als neu. :kotz:
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#19

Spieser schrieb:5 Jahre im Lager und es gilt als Schrott heißt darf nicht mehr verkauft werden als neu. :kotz:

Und genau solch ein Lager habe ich"abgegriffen"!
Im Ausland denkt man ein wenig anders,:daumenh:
Gruß
Lothar

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Ich möchte im Schlaf sterben,- so wie mein Opa!
Nicht laut schreiend wie sein Beifahrer!
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