24.07.10, 16:48
@Peter: ich glaube nicht, dass dieses der richtige Ansatz ist.
@Michael: KeepCool!
Der Schlüssel dürfte eher in § 3 Abs. 11 Satz 1 und § 3 Abs. 12 Satz 1 zu finden sein. Hersteller und Vertreiber ist "nur", wer eine gewerbsmäßige Tätigkeit ausübt. Ein gewerbsmäßige Tätigkeit ist auf Dauer angelegt und erfordert die Absicht der Gewinnerzielung. Beides dürfte nicht vorliegen!
:engel:
Nerd
@Michael: KeepCool!
Der Schlüssel dürfte eher in § 3 Abs. 11 Satz 1 und § 3 Abs. 12 Satz 1 zu finden sein. Hersteller und Vertreiber ist "nur", wer eine gewerbsmäßige Tätigkeit ausübt. Ein gewerbsmäßige Tätigkeit ist auf Dauer angelegt und erfordert die Absicht der Gewinnerzielung. Beides dürfte nicht vorliegen!
:engel:
Nerd

