Hi
bitte erschlagt mich nicht gleich, falls das Thema schon gepostet wurde(habe nichts gefunden). Wie wird das hier gehandhabt wenn das freie Feld für AKZ hinten nur so klein ist?Mopedschild
Gruß
Uli
I
ggf. das Auto beim Leiter der Zulassungsstelle vorführen.
Dann kann er die Aufnahme für das Kennzeichen ausmessen und schon
sollte es mit einem kleinen Schild klappen.
Funktioniert in "HEI" problemlos.
Gruss
Hans-Peter
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.01.11, 07:15 von MB-Hans.)
Havanna schrieb:habe oft gehört, auch aus anderen BLändern, das das nicht geht
Man hört es gelegentlich, das Recht steht aber auf deiner Seite. Im W124 Forum gab es neulich eine recht ausführliche Diskussion, bei der die entsprechenden Paragrafen zitiert wurden. Selbst die zickigsten Kennzeichenfürsten knicken letztendlich ein. Schwierig wird es nur, wenn bei der Vollabnahme etwas falsches eingetragen wurde. So muss das sein:
Im Rahmen der Vollabnahme trägt der Prüfingenieur die maximale Grösse ein, bei mir z.B.
MAX.GRÖßE D.AMTL.KENNZ.HINTEN 350X160MM
Wenn du dir unsicher bist, rufe doch mal beim zuständigen Bürgerbüro bzw Zulassungsstelle an, die sollten das doch wissen. Den im Link angegebenen Paragrafen kannst du ja ggf im Laufe des Gesprächs einwerfen, wenn nötig.
Hallo Havanna,
3-Stellig geht auch.
Bei der Vollabnahme hat der TÜV ein Gutachten beigelegt: Maß für amtliches Kennzeichen hi. 350x140mm.
Wenn du eine Kopie brauchst, dann PM.
Gruß
Axel
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.01.11, 08:27 von oskar5.)
letztlich wird das wohl im Einzelfall von der Zulassungsstelle entschieden. In Köln heisst es dazu z.B.
Zitat:Anlage 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
Ist das normale Kennzeichen am Fahrzeug nicht anzubringen oder hat die oder der technische Sachverständige in einem Gutachten Angaben zu abweichenden Kennzeichengrößen gemacht, kann durch eine Ausnahmegenehmigung ein Kennzeichen anderer Größe zugelassen werden.
Hierzu müssen Sie das Fahrzeug auf jeden Fall der Zulassungsstelle vorführen.
Die gesetzlichen Bestimmungen verlangen jedoch, dass Sie zunächst bauliche Veränderungen am Fahrzeug vornehmen müssen, die die Anbringung eines normalen Kennzeichens erlauben, bevor eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Dies darf aber keinen unzumutbaren Aufwand verursachen. Die Entscheidung hierüber trifft die Zulassungsstelle im Rahmen einer Begutachtung des Fahrzeuges. Fotos, technische Beschreibungen oder Ähnliches reichen wegen der Sachlage im Einzelfall und der notwendigen Identifizierung des Fahrzeuges nicht aus.
Es gilt also im Zweifel den Guachter der Zulassungsstelle davon zu überzeugen, dass erforderliche bauliche Veränderungen einen unzumutbaren Aufwand verursachen. Das sollte beim SL aber ja in der Regel möglich sein.