Hallo,
Es gibt welche zu denen sagt´man bei uns "Knödlwascher"
Satifiskationsfähige Adresse brauch´ich nicht.
schönen Abend noch
Charles
PS.: Da passt noch der: Was machen zwei Deutsche die auf einer einsamen Insel gestrandet sind? Sie gründen einen Verein!
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Hallo Freunde,
hier mal ein Auszug aus motortalk.de, dem größten Automobilforum im web:
Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
.....ohne weiteren Kommentar
wolllo grüßt aus Osnabrück
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Es ist auch verboten, im Ort 60 zu fahren...
ich mach zu
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