04.09.10, 15:56
brett_pit schrieb:Sie enthält aber nicht die bereits in der ABE des Fahrzeugs eingetragen Rad- / Reifenkombinationen. Ich habe einen sehr guten Freund, der Ing beim TÜV ist. Der hat für mich nachgesehen. Eine Freigabe bedeutet nicht, dass man die Rad-/Reifenkombi ohne Eintragung fahren darf.
Doch, diese Liste sind die Serienräder des jeweiligen Fahrzeugs und müßen demnach nicht eingetragen werden. Aber eben nur genau diese. Und die braucht man sich auch nicht eintragen lassen. Sonst würden täglich X Fahrzeuge mit falschen Rädern ausgeliefert werden.
