02.05.10, 19:49
und woher soll ich wissen, wieviele Schlüssel der Vorbesitzer schon weggeworfen hat?
Ich halte das für rechtlich zweifelhaft und denke das wäre ein klassischer Fall für die Rechtschutzversicherung.
Gruß,
Patrick
Ich halte das für rechtlich zweifelhaft und denke das wäre ein klassischer Fall für die Rechtschutzversicherung.
Gruß,
Patrick
230.475
129.063

