15.06.17, 00:42
Ich fahre zur Zeit vorne und hinten 20mm pro Seite.
Es sind "H & R - Trak+" Spurplatten, als Durchstecksystem.
Allerdings will sich mir nicht erschließen, warum dir dein "Gutachter" deine Platten nicht eintragen will.
Denn wenn die vorhandene Bereifung bzw Felgengröße von Der im Gutachten abweicht, muss nur eine Abnahme nach §21 gemacht werden und gut ist.
Ich tippe mal eher darauf, dass dein "Gutachter" nur §19 darf, und sich deshalb weigert.
Frage mal einen Fachmann, der Eintragungen nach §21 machen darf. Dann sollte es mit deinen Platten trotzdem funktionieren.
Natürlich auch nur dann, wenn die Freigängigkeit gegeben ist, und die 2% Grenze nicht überschritten wird.
Grüße...
Es sind "H & R - Trak+" Spurplatten, als Durchstecksystem.
Allerdings will sich mir nicht erschließen, warum dir dein "Gutachter" deine Platten nicht eintragen will.
Denn wenn die vorhandene Bereifung bzw Felgengröße von Der im Gutachten abweicht, muss nur eine Abnahme nach §21 gemacht werden und gut ist.
Ich tippe mal eher darauf, dass dein "Gutachter" nur §19 darf, und sich deshalb weigert.
Frage mal einen Fachmann, der Eintragungen nach §21 machen darf. Dann sollte es mit deinen Platten trotzdem funktionieren.

Natürlich auch nur dann, wenn die Freigängigkeit gegeben ist, und die 2% Grenze nicht überschritten wird.
Grüße...

