26.04.10, 17:23
Damit Sab's Thread nicht verunstaltet wird, hab ich das dort mal rausgenommen
.
Das geht so
: Damit ich einen Prüfungstermin erhalte, mussten vorab sämtliche Papiere (Verzollungsnachweis, Herstellerbestätigung, Abgasnachweis, etc.) ans Strassenverkehrsamt gesendet werden, unter anderem auch einen Nachweis über die erste Inverkehrsetzung des Fahrzeuges in den USA.
Mit diesem Nachweis kann das Fahrzeug nach den damals bei der EZ gültigen schweizerischen Vorschriften (Crash-Sicherheit, Abgasvorschriften, etc.) zugelassen werden. Kann kein Nachweis erbracht werden, gelangen die zum Zeitpunkt des Importes (in meinem Fall Oktober 2009) gültigen Vorschriften zur Anwendung, welche mein Fahrzeug natürlich längst nicht mehr erfüllen kann.
Obwohl nun 2 Nachweise betreffend EZ eingereicht wurden, welche dieses Datum unabhängig mit dem 26.5.2000 bestätigen, werden diese vom "Chefexperten" als "nicht ausreichend" bezeichnet, wodurch mein Fahrzeug nicht zugelassen werden kann, oder zuerst umfassend umgebaut werden müsste, damit es den Anforderungen von 2009 genügt, falls das überhaupt jemals erreichbar wäre.
Gemäss "Vorschrift" ist dieser EZ Nachweis (wörtlich) "z.B durch ausländische Zulassungspapiere, "registration card" bei Fahrzeugen aus den USA" zu erbringen - Punkt. Eine Registration Card bekäme jedoch nur, wenn das Fahrzeug in den USA auf meine Namen eingelöst gewesen wäre. Eine Kopie der Reg Card des Vorbesitzers kann mir aus Gründen des Datenschutzes ebenfalls nicht ausgestellt werden, so das DMV in den USA (Departement of Motor Vehicles), zudem würden die Daten sowieso nach 5 Jahren gelöscht.
Deshalb hatte sich mein Händler letzten Herbst bereit erklärt, mir stattdessen einen Auszug aus dem Mercedes-Benz USA (Importeur) internen "Vehicle Master Inquiry" (VMI) mit Begleitschreiben auszustellen, welcher das geforderte Datum mit dem 26.5.2000 klar bestätigt. Gleichzeitig habe ich noch einen (kostenpflichtigen) Auszug aus dem "CarFax" System angefordert, welches die Geschichte meines Fahrzeuges komplett belegt und das EZ Datum ebenfalls als 26.5.2000 klar und deutlich ausweist, ein "Crosscheck" sozusagen. Kommt man deswegen etwa zur Einsicht? Nö!
Das Sahnehäubchen
: Mittlerweile konnte ich sogar schwarz auf weiss beweisen, dass selbst auf dieser ominösen "Registration Card" weit und breit kein EZ Datum zu finden ist! Es wird also umsverr… auf einem Papier beharrt, welches etwas nachweisen soll, dies aber gar nicht tut :idiot:! Hat's vielleicht jetzt im bescheidenen Beamtengehirn gedämmert? Nö!
Konnte mir vielleicht jemand von diesen Sesself……rn genau sagen, wie denn sonst die EZ mit einem "genehmen" Papier vom DMV nachgewiesen werden soll? Nö! Stattdessen biegt der "Chefexperte" nun die Vorschrift nach eigenem Gutdünken zurecht, mit all dem was angelblich als Nachweis "nicht vorgesehen" ist und es erstaunt nicht, dass da nun plötzlich auch meine beiden Nachweise genannt werden.
So steht sich nun "Blacky" in der Garage die Reifen platt, anstatt die Frühlingssonne zu geniessen, bei MB für viel €€€€ vollumfänglich gewartet und auf Herz und Nieren durchgecheckt. Momentan bemüht sich noch der von der Kantonsregierung gewählte Ombudsmann um eine friedliche Beilegung der Differenzen. Falls auch dies scheitert, bleibt nur noch der Weg über Rechtsanwalt und Gerichte:wiegeil:.
Eigentlich dachte ich, dass die Bürokratie in D kaum mehr zu toppen ist, aber es geht tatsächlich noch schlimmer
.
Gruss
HP
.Night-Flyer schrieb:Ansonsten kann ich Dir nachfühlen, bis auf den Unterschied, dass mein SL seit 3 Wochen in 1A Zustand in meiner Garage steht und trotzdem nicht benutzt werden kann, weil mir das Strassenverkehrsamt die Zulassung verweigert. Die Sache wird wahrscheinlich vor dem Richter enden.
brett_pit schrieb:...wie bitte :w00t:
...warum das denn :frage:
Das geht so
: Damit ich einen Prüfungstermin erhalte, mussten vorab sämtliche Papiere (Verzollungsnachweis, Herstellerbestätigung, Abgasnachweis, etc.) ans Strassenverkehrsamt gesendet werden, unter anderem auch einen Nachweis über die erste Inverkehrsetzung des Fahrzeuges in den USA. Mit diesem Nachweis kann das Fahrzeug nach den damals bei der EZ gültigen schweizerischen Vorschriften (Crash-Sicherheit, Abgasvorschriften, etc.) zugelassen werden. Kann kein Nachweis erbracht werden, gelangen die zum Zeitpunkt des Importes (in meinem Fall Oktober 2009) gültigen Vorschriften zur Anwendung, welche mein Fahrzeug natürlich längst nicht mehr erfüllen kann.
Obwohl nun 2 Nachweise betreffend EZ eingereicht wurden, welche dieses Datum unabhängig mit dem 26.5.2000 bestätigen, werden diese vom "Chefexperten" als "nicht ausreichend" bezeichnet, wodurch mein Fahrzeug nicht zugelassen werden kann, oder zuerst umfassend umgebaut werden müsste, damit es den Anforderungen von 2009 genügt, falls das überhaupt jemals erreichbar wäre.
Gemäss "Vorschrift" ist dieser EZ Nachweis (wörtlich) "z.B durch ausländische Zulassungspapiere, "registration card" bei Fahrzeugen aus den USA" zu erbringen - Punkt. Eine Registration Card bekäme jedoch nur, wenn das Fahrzeug in den USA auf meine Namen eingelöst gewesen wäre. Eine Kopie der Reg Card des Vorbesitzers kann mir aus Gründen des Datenschutzes ebenfalls nicht ausgestellt werden, so das DMV in den USA (Departement of Motor Vehicles), zudem würden die Daten sowieso nach 5 Jahren gelöscht.
Deshalb hatte sich mein Händler letzten Herbst bereit erklärt, mir stattdessen einen Auszug aus dem Mercedes-Benz USA (Importeur) internen "Vehicle Master Inquiry" (VMI) mit Begleitschreiben auszustellen, welcher das geforderte Datum mit dem 26.5.2000 klar bestätigt. Gleichzeitig habe ich noch einen (kostenpflichtigen) Auszug aus dem "CarFax" System angefordert, welches die Geschichte meines Fahrzeuges komplett belegt und das EZ Datum ebenfalls als 26.5.2000 klar und deutlich ausweist, ein "Crosscheck" sozusagen. Kommt man deswegen etwa zur Einsicht? Nö!
Das Sahnehäubchen
: Mittlerweile konnte ich sogar schwarz auf weiss beweisen, dass selbst auf dieser ominösen "Registration Card" weit und breit kein EZ Datum zu finden ist! Es wird also umsverr… auf einem Papier beharrt, welches etwas nachweisen soll, dies aber gar nicht tut :idiot:! Hat's vielleicht jetzt im bescheidenen Beamtengehirn gedämmert? Nö!Konnte mir vielleicht jemand von diesen Sesself……rn genau sagen, wie denn sonst die EZ mit einem "genehmen" Papier vom DMV nachgewiesen werden soll? Nö! Stattdessen biegt der "Chefexperte" nun die Vorschrift nach eigenem Gutdünken zurecht, mit all dem was angelblich als Nachweis "nicht vorgesehen" ist und es erstaunt nicht, dass da nun plötzlich auch meine beiden Nachweise genannt werden.
So steht sich nun "Blacky" in der Garage die Reifen platt, anstatt die Frühlingssonne zu geniessen, bei MB für viel €€€€ vollumfänglich gewartet und auf Herz und Nieren durchgecheckt. Momentan bemüht sich noch der von der Kantonsregierung gewählte Ombudsmann um eine friedliche Beilegung der Differenzen. Falls auch dies scheitert, bleibt nur noch der Weg über Rechtsanwalt und Gerichte:wiegeil:.
Eigentlich dachte ich, dass die Bürokratie in D kaum mehr zu toppen ist, aber es geht tatsächlich noch schlimmer
.Gruss
HP

