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Ich habe grade Material besorgt. Wer will? siehe #1 in diesem Thread
tradition ist nicht das bewahren der asche sondern das weitergeben des feuers. gez. Uncle Benz
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Forum: Fehlerspeicher auslesen löschen Gerät
*auf wunsch gelöscht*
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.07.10, 16:23 von
Sectomy.)
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Hallo Tilo
schön das du hier deine Adresse für alle sichtbar Preis gibst
dann komme ich mal wacker auf ein Kaffee vorbei:clap:
LG Bea
Cabrio-Fahrer leben nicht laenger, sie sehen nur BESSER aus!
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R129 Mitten im Pott
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Und ich mit meinem Kegelclub:hihi:
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Das macht er extra mit Absicht. Ich überlege auch schon...:bier:
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kleines Update - hab gerade gelernt, dass man, wenn man Elektrogeräte vertickt, Probleme mit der Altgeräteverordnung bekommen könnte. Daher distanziere ich mich natürlich von jedwedem Wunsch irgendwelche Geräte zu verkaufen. Material wäre zwar noch - aber auf abmahnungswütige Anwälte habe ich keine Lust. Evtl. weiß jemand mehr zu dem Thema...:ausflipp::ausflipp::ausflipp::ausflipp:
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Altgeräteverordnung =
ElektroG
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@Nerd: das ist nicht dein Ernst, oder? Auf genau diese Sch... habe ich keinen Bock:kotzen:
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Hallo Michael
biete es einfach als Designstück an .
Das ist doch kein Elektrogerät.
Dann gilt die Verordnung auch nicht.
So ist es Kunst:kicher:
mfg
Peter
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@Peter: ich glaube nicht, dass dieses der richtige Ansatz ist.
@Michael: KeepCool!
Der Schlüssel dürfte eher in § 3 Abs. 11 Satz 1 und § 3 Abs. 12 Satz 1 zu finden sein. Hersteller und Vertreiber ist "nur", wer eine gewerbsmäßige Tätigkeit ausübt. Ein gewerbsmäßige Tätigkeit ist auf Dauer angelegt und erfordert die Absicht der Gewinnerzielung. Beides dürfte nicht vorliegen!
:engel:
Nerd