03.12.12, 13:18
in D-land hergestellte waren müssen bei einfuhr ins zielland CH nicht mit dt mwst versteuert werden und bei ausfuhr zurück nach D-land auch nicht?
dann stellt such die frage, wann vater staat sich die mwst in diesem fall holt?!? verzichten wird er darauf sicher nicht.
in meinem fall war es vor einigen jahren ein jap. motorrad, welches der erstbesitzer ohne mwst in D-land gekauft hat und nach CH überführt hat. und hier ich musste bei bei "wiedereinfuhr" nach D-land mwst ausgehend vom KV mit dem vk zahlen
dann stellt such die frage, wann vater staat sich die mwst in diesem fall holt?!? verzichten wird er darauf sicher nicht.
in meinem fall war es vor einigen jahren ein jap. motorrad, welches der erstbesitzer ohne mwst in D-land gekauft hat und nach CH überführt hat. und hier ich musste bei bei "wiedereinfuhr" nach D-land mwst ausgehend vom KV mit dem vk zahlen

