Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Was tun???
#21

Zitat:Wie kann ich das Gutachten dahingehend ändern lassen, dass dem tatsächlichen Modell Rechnung getragen wird?

Interessant wäre die neupreisliche Differenz zwischen "normalem" und Deinem 500er.
Außerdem fließen teure Reparaturen an Verschleißteilen in die Wertbemessung mit ein; weniger hingegen einzelne Anbauteile.

Die Frage(n) kannst Du in einem vernünftigen Gespräch mit diesem Sachverständigen klären. Wenn was dran ist, schreibt der auch einen Nachtrag.

Du müsstest in die Lage versetzt werden, Dir zeitnah ein gleiches (wertiges) Modell vom Wiederbeschaffungswert zu beschaffen.
Kannst Du beweisen, dass es nur ein teureres gibt, das aber nicht besser ist, wird noch etwas Geld dazu kommen.

:bier:
Zitieren
#22

stellt sich nicht erstmal die Frage, war die Ausführung "Mille Migla" bei dem verkauf teuerer als der "normale SL" und falls überhaupt, wie hoch war die Differenz?

Für die Versicherung (Gutachten) ist, soweit mir bekannt ist, der Widerbeschaffungswert des Fahrzeuges ausschlaggebend. So wie ich gelesen habe, gibt es ja Angebote in entsprechenden Verkaufsforen für ein baugleiches Fahrzeug im preislichen Rahmen des Gutachtens.

Wäre schon interessant, ob das Gutachten nach oben korrigiert wird, was ich für meine Person jedoch starkbezweifle.

LG Ersin

Der SL ist wech.
Ich wollte mal eine Abwechslung nach insgesamt 6 SL'S.
Jetzt ist es ein 320 V6 Benzin CLK Cabriolet.
Ein schöneres und moderneres Fahrgefühl. Ich möchte keinen R129 mehr.
Auch dieser CLK ist keine Zuckerwatte Edition und ist zum Fahren da. Ansonsten halte ich es auch weiterhin nach dem Motto von Götz von Berlichingen.
Zitieren
#23

Moin,
wenn die Versicherung das Gutachten beauftrag hat, wirst Du an dem Gutachten nicht viel machen können.
Da hilft eigentlich nur die Beauftragung eines eigenen Gutachters und möglichst eines Rechtsanwalts.
Ich hatte einen ähnlichen Fall bei einem Motorrad, da hat der Versicherungsgutachter nur die untersten Werte aus den Verkaufsbörsen zur Preisfindung benutzt.
Mit RA und eigenem Gutachter haben wir das dann wieder zurechtgerückt.
In Deinem Fall sollte der Gutachter aber kein 08/15 Gutachter sein, sondern jemand, der auch viel für Classic Data oder so arbeitet, der wird auch herausarbeiten können, dass der Mille Miglia sehr selten und dauch dementsprechend teuer ist.
Der Preis eines normalen 500er kann da kein Massstab sein, dafür bekommst Du keinen Mille Miglia, also wäre das schon mal nicht der Wiederbeschaffungswert.
Bitte keine Almosen der Versicherung annehmen, sondern durchhalten, hat bei mir auch fast ein Jahr gedauert.

Gruß


Doc
Zitieren
#24

miles schrieb:...... Mille Miglia werden derzeit 7 Stück angeboten.

Der günstigste mit unter 10.000,- € hat 270.000 KM.
Der nächste mit 13.900,- € hat deutlich weniger KM als Deiner.

So gesehen halte ich den angegebenen Wert Deines SL für nicht so abwägig oder unterbewertet.

Die Investitionen des letzten Jahres kann man auch nicht einfach addieren, sondern finden höchstens im "Pflegezustand" Berücksichtigung.

Gruß

Matthias

:frage: das genau meinte ich...
Ich wünsche Dir, das deinen Wünschen und Vorstellungen bei der Korrektur nach oben Genüge getan wird. :hmm:
LG Ersin

P.S. Ob unsere SL`s wirklich eine Seele haben? Ich glaube nicht daran, dafür aber viel Technik und Mechanik. Auto ist Auto und bleibt "meiner Meinung nach" ein Auto.

Der SL ist wech.
Ich wollte mal eine Abwechslung nach insgesamt 6 SL'S.
Jetzt ist es ein 320 V6 Benzin CLK Cabriolet.
Ein schöneres und moderneres Fahrgefühl. Ich möchte keinen R129 mehr.
Auch dieser CLK ist keine Zuckerwatte Edition und ist zum Fahren da. Ansonsten halte ich es auch weiterhin nach dem Motto von Götz von Berlichingen.
Zitieren
#25

uups, wer lesen kann ist klar im VorteilBlush.

Wenn das so ist, dann wird auch ein eigener Gutachter nicht viel tun können.
Gilt die Regel Wiederbeschaffungswert +25% bei Reparatur noch?

Gruß


Doc
Zitieren
#26

Hi Doc,

ich habe mal etwas herausgesucht, ich hoffe, dass ich deine Frage annähernd beantworten kann:
Fiktive Abrechnung ohne Reparatur

Für den Geschädigten gibt es keine Reparaturpflicht, rechnet er nach Unfall nach Gutachten ("fiktiv") ab und lässt den Schaden NICHT reparieren, so bekommt er nur den Betrag des Gutachtens OHNE die Mehrwertsteuer ersetzt. Eine fiktive Abrechnung ist legitim!!!
Achten Sie in diesem Fall darauf, dass Ihnen bei den Arbeitskosten nicht ein abstrakter Mittelwert (MSV = Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und Fachwerkstetten) gutgeschrieben wird. Sie haben laut Urteil des BGH anrecht auf den Stundenlohn einer Markenwerkstatt, sofern Ihr Auto nicht älter als drei Jahre ist oder regelmäßig in vertragsgebundenen Werkstätten gewartet oder repariert wurde.
BHG Urteil v. 29.04.03 AZ: VI ZR 398/02: "Ein Geschädigter, der "fiktiv" abrechnet, darf von der Versicherung den Stundenlohn einer Markenwerkstatt verlangen. Es ist nicht zulässig, wenn die Versicherung nur den "MSV-Wert" anerkennt."
Weitere "beliebte" Kürzungen gibt es beim "UPE-Aufschlag" und bei den "Verbringungskosten".

  • Der UPE-Aufschlag (unverbindliche Preisempfehlung) wird auf Originalersatzteile erhoben. Es ist die Marge, die die Werkstatt gegenüber den Listenpreisen an den Teilen verdient. Der UPE-Aufschlag liegt in der Regel zwischen 5 und 15 Prozent auf die Ersatzteile.
  • Verfügt die Werkstatt über keine eigene Lackiererei, so fallen Verbringungskosten an. Das Fahrzeug wird dann zu einer externen Lackiererei verbracht und wieder abgeholt. Die Kosten für diesen Transport nennt man Verbringungskosten.
Auch der UPE-Aufschlag und die Verbringungskosten können von der Versicherung nicht gestrichen werden, selbst bei der "fiktiven" Abrechnung sind sie zu erstatten.


Totalschaden

Bürgerfreundlich ist ein Urteil des BGH vom 08.12.2009 mit dem Aktenzeichen VI ZR 119/09, welches auch 130%-Regelung genannt wird.
Normal erleidet jedes Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden, dessen Reparaturkosten nach einem Unfall höher sind, als der aktuelle Zeitwert.
Der BGH hat jedoch entschieden, dass die Reparaturkosten auch 130% betragen dürfen, wenn das Fahrzeug anschließend länger als sechs Monate genutzt wird.
Sinn des Urteils ist es dem Fahrzeughalter die Möglichkeit zu geben, das ihm vertraute Fahrzeuge weiter nutzen zu können.


LG Ersin

Der SL ist wech.
Ich wollte mal eine Abwechslung nach insgesamt 6 SL'S.
Jetzt ist es ein 320 V6 Benzin CLK Cabriolet.
Ein schöneres und moderneres Fahrgefühl. Ich möchte keinen R129 mehr.
Auch dieser CLK ist keine Zuckerwatte Edition und ist zum Fahren da. Ansonsten halte ich es auch weiterhin nach dem Motto von Götz von Berlichingen.
Zitieren
#27

Hallo,
ob den SL wieder herrichten Ja/Nein - die Entscheidung kann dir keiner abnehmen.

Mein Bauch sagt: Toller Mile Miglia lass ich wieder herrichten.
Mein Kopf sagt: Mit der Masse an KM muss das nicht unbedingt sein.

Falls du dich für Rep. entscheidest, würde ich mal den Rat der Bad Tölzer Werkstatt einholen. Ist ja nicht so weit von München weg und 20% gibts auch noch.

Gruß Frank

PS: aber interessante Lehrstunde über die Versicherungsklauseln :daumenh:
:kaf:

[SIGPIC][Bild: image.php?type=sigpic&userid=3993&dateline=1314081542][/SIGPIC]
Zitieren
#28

Danke Ersin,
was machst Du beruflich? Versicherungsmakler, oder Anwalt:confused:
Genau darauf wollte ich hinaus - bei Totalschaden könnte die Reparatur 30% über dem Zeitwert liegen.
D.h. in diesem Fall dann doch, dass die Rep. so rund 12,5k€*1,3, also etwa 16k€ kosten dürfte, oder??


Gruß


Doc
Zitieren
#29

Hi Doc,

ich bin als Dipl. Jurist (Fachrichtung Arbeitsrecht) an einer Kanzlei in Stuttgart.

Deine Berechnung haut hin wenn wie geschrieben, dass Fahrzeug für mindestens 6 Monate im Besitz des Geschädigten bleibt.
Das Risiko, dass der Versicherungsträger trotz BGH-Urteil sich sträubt und alles versucht, nur den tatsächlichen Schaden zu bezahlen bleibt bestehen. Dann wäre wieder der Gang zum Gericht unumgänglich. Wo ich mir nicht so sicher bin ist, ob dies auch für Abrechnungen bei einer Vollkasko gilt oder das Prinzip nicht zutrifft.

LG Ersin

Der SL ist wech.
Ich wollte mal eine Abwechslung nach insgesamt 6 SL'S.
Jetzt ist es ein 320 V6 Benzin CLK Cabriolet.
Ein schöneres und moderneres Fahrgefühl. Ich möchte keinen R129 mehr.
Auch dieser CLK ist keine Zuckerwatte Edition und ist zum Fahren da. Ansonsten halte ich es auch weiterhin nach dem Motto von Götz von Berlichingen.
Zitieren
#30

Hi Ersin,
das mit der Vollkasko ist fraglich, die Art der Versicherung sollte aber dem Urteil des BGH zu entnehmen sein.
Welche Chancen hätte denn die Versicherung bei vorliegendem BGH Urteil und der Annahme eines ähnlich gelagerten Falles - da muss aber schon ein guter Gegnerischer Anwalt her, oder.
Also bei Gericht weisst Du ja nie so genau, was Dich erwartet, aber unter der oben getätigten Annahme, wäre ich guter Dinge, obwohl ich eigentlich Pessimist bin.


Gruß

Doc
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste