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Hallo !
Folgendes Problem:
Ich habe gerade einen Audi A4 gekauft aus 2006. Das Auto war zwischenzeitlich mit einem Gewindefahrwerk ausgerüstet, ich habe mich aber mit dem Besitzer darauf geeinigt, dass er das originale Audi-S-Line Fahrwerk wieder einbaut und vermessen läßt. So wurde es auch getan.
Heute habe ich das Auto dann abgeholt und ich stelle mir gerade die Frage: Muß man das Fahrwerk wieder austragen lassen? und wenn ja, wie weise ich nach, dass das jetzige Fahrwerk vorschriftenkonform ist?
Weiss da jemand mehr ??
Danke und Gruß,
Patrick
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Steffo_SL600
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Hi Patrick,
austragen lassen musst du nichts. Es ist nicht Bedingung, dass alles was eingetragen ist auch verbaut ist. Das Serienfahrwerk (oder auch S Line) hat irgendwo bei den Teilenummern auch die E Nummer eingeprägt. Daran sieht man, dass es zugelassen ist. Es liegt dann an der Rennleitung diese bei Interesse zu finden.
P.S.: Bei meinem 124er ist der Fahrzeugschein zweiteilig. Ich werde mir wohl bei Gelegenheit mal die Mühe machen, und alles raussuchen, was eingetragen, aber nicht mehr verbaut ist. Bei der nächsten Eintragung fliegt das dann raus. Aber dazu kommt es dann erst im Sommer. Wenn du das Auto auf dich zulässt kannst du das Fahrwerk ja aber ganz einfach austragen lassen, wenn du willst.
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heisst im Klartext: zum Austragen muss ich keine Bestätigung vom TÜV bei der Zulassungsstelle vorlegen sondern kann denen sagen, dass sie das einfach rauslöschen sollen?
Patrick
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Steffo_SL600
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Hat bei mir jedensfalls immer geklappt. Passiert doch auf eigene Gefahr. Wenn du das Fahrwerk austragen lässt, aber es verbaut ist hast du dir doch ins eigene Knie gebohrt. Die Zulassungsstelle hat da kein gesteigertes Interesse dich davor zu beschützen

. Und falls sie doch was sehen wollen (wie gesagt, bei mir noch nie) dann lässt dus eben drin.
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ok...mal gucken, ob das klappt ! :-)
Danke,
Patrick
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KaeptnNemo schrieb:Hallo !
Folgendes Problem:
Ich habe gerade einen Audi A4 gekauft aus 2006. Das Auto war zwischenzeitlich mit einem Gewindefahrwerk ausgerüstet, ich habe mich aber mit dem Besitzer darauf geeinigt, dass er das originale Audi-S-Line Fahrwerk wieder einbaut und vermessen läßt. So wurde es auch getan.
Heute habe ich das Auto dann abgeholt und ich stelle mir gerade die Frage: Muß man das Fahrwerk wieder austragen lassen? und wenn ja, wie weise ich nach, dass das jetzige Fahrwerk vorschriftenkonform ist?
Weiss da jemand mehr ??
Danke und Gruß,
Patrick
Hallo Patrick :punk:,
meine Erfahrung ist da eine Andere als die vom Steffen.

Es kommt schwer darauf an, wie das Fahrwerk eingetragen wurde. Ich lasse Eintragungen, so es denn technisch möglich ist, immer mit der Floskel "...auch zulässig mit..." machen. Dann hast Du nämlich die Möglichkeit das Originalteil wieder einzubauen OHNE zu den Blaukitteln zu müssen. Ist das Fahrwerk so nicht eingetragen, kommst Du um eine Austragung nicht herum.
Reifern sind da auch ein sehr gutes Beispiel.
LG Thomas :bier:
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Selbstmord ist die konsequenteste Art der Selbstkritik

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Das Fahrwerk ist eingetragen als
"zu 20: -30mm m. gewindefahrwerk feg kennz. v/h bla bla viele Zahlen "
und unter 20 steht: "1397-1450"
Gruß,
Patrick
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brett_pit schrieb:Hallo Patrick :punk:,
meine Erfahrung ist da eine Andere als die vom Steffen. 
Es kommt schwer darauf an, wie das Fahrwerk eingetragen wurde. Ich lasse Eintragungen, so es denn technisch möglich ist, immer mit der Floskel "...auch zulässig mit..." machen. Dann hast Du nämlich die Möglichkeit das Originalteil wieder einzubauen OHNE zu den Blaukitteln zu müssen. Ist das Fahrwerk so nicht eingetragen, kommst Du um eine Austragung nicht herum.
Reifern sind da auch ein sehr gutes Beispiel.
LG Thomas :bier:
Wer hat denn da Stress gemacht und in welcher Form? Ich lasse Sachen immer nur ein- und austragen wenn ich mal wieder umziehe, oder zu viele ABEs zusammengekommen sind, um sie mitzuschleppen. Es gab noch nie Ärger bei der HU. Mein Mondeo hatte fünf eingetragene Bodykits und Fahrwerke, die je nach Tagesform verbaut waren. Auch das Gewindefahrwerk war in drei unterschiedlichen Höhen eingetragen. Die Rennleitung hat nachgemessen, und abgeglichen, ob die korrekte Höhe dabei war. Gab nie Ärger. Und dass nur noch eine Rad- Reifenkombination eingetragen wird ist auch nicht ganz so. Wenn man ein bisschen traurig guckt stehen auch mehrere Kombinationen drin. Muss bei meinem 124er auch, weil sowohl die Sommer- als auch die Winterräder rein müssen. Noch allerdings nicht, da vor dem 500er Optikumbau die Reifen, die ich fahre nicht erlaubt sind. Selbst mit den kuriosesten Karren hatte ich noch nie Ärger was das angeht. Im Gegenteil, eine Politesse hatte meinen Mondeo als Jaguar identifiziert und ich musste das Knöllchen nicht bezahlen. Jaguar hab ich ja nachweislich noch nie besessen.
MfG, Steffen. Sent by tapatalk.
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Frohe Weihnachten Steffen :punk:,
...die Blaukittel selber. Die haben mir dann auch den Tipp gegeben bei Eintragungen auf diesen Zusatz zu bestehen. So wird die "entweder / oder Eintragung" möglich. Alles andere wäre nur eine "So ist es" - Variante.
LG Thomas :bier:
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Steffo_SL600
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Okay, danke. Muss ich mal drauf achten. Bei mir geht eigentlich ziemlich viel, was sonst wohl nicht geht. Auch wenn ich merke, dass ich in Hessen ein bisschen mehr kratzen muss als anderswo

. Wie gesagt, beim 124er Umbau probier ich das in Hessen mal aus, und achte auch auf den Zusatz. Frohe Weihnachten zurück. Ich hab gestern mal ne Stunde vor dem SL gesessen und an den letzten Winter gedacht. Diesen Winter gefällt er mir vieeel besser

.
MfG, Steffen. Sent by tapatalk.