06.05.11, 12:21
frede75 schrieb:... Glasbruch auf Grund von mechanisch äußerlicher Einwirkung wie Vandalismus oder Unfallbeschädigung, meinetwegen weil auch etwas drauf gefallen ist sieht ja wohl anders aus.
Hier handelt es sich ja nun mal ehrlicherweise um einen rein verschleißbedingten Alterungsschaden. ...
Ich kann Dir in der Sache nur zustimmen.
Zwar handelt es sich bei den typischen Schäden an unseren Softtops zwar definitionsgemäß zweifelsfrei um einen Bruch (d.h. einen Sprung von einer Scheibenoberflächen bis zur anderen, zur Abgrenzung zB gegenüber einem Kratzer), aber Kunststoff ist halt nun mal kein Glas.
Und bei der Versicherung gegen Glasbruch ging es ja ursprünglich darum, die besondere Bruchgefahr just dieses Materials versicherungsmäßig abzudecken. Diese besondere Bruchgefahr ist ja bei Kunststoff gerade nicht gegeben.
Insofern sollte sich jeder glücklich schätzen, wenn die Versicherung das alte runtergerittene Verdeck im Rahmen der Glasbruchversicherung tatsächlich ersetzt und umgekehrt nicht rummaulen, wenn sie die Regulierung verweigert, denn das sollte eigentlich der Normalfall sein, wenn Kunststoffscheiben nicht explizit in den AGBs genannt sind (wie bei der ADAC Classic Versicherung zB).
Beste Grüße
Winfried
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