30.01.11, 18:08
Ecki1 schrieb:Hintergrund:
Auf Initiative und unter Federführung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) haben im September 2001 maßgebliche Vertreter der deutschen Reifenindustrie ein klares gemeinsames Statement zu der in der Vergangenheit oft diskutierten und immer wieder unterschiedlich interpretierten Frage erarbeitet, wie lang der "mehrere Jahre" umfassende Zeitraum im Sinne dieser Leitlinie maximal sein darf. Die Unternehmen Bridgestone/Firestone, Continental, Dunlop, Goodyear, Michelin und Pirelli geben Kfz-Haltern wie Reifenhändlern einhellig die Empfehlung: Achten Sie darauf, dass bei Kauf/Verkauf von Pkw-Reifen das Produktionsdatum nicht länger als fünf Jahre zurück liegt! Das heißt im Umkehrschluss, das ein ungebrauchter Reifen - sachgemäße Lagerung natürlich vorausgesetzt - bis zu fünf Jahre ab Produktionsdatum noch als neuwertig gilt und insofern auch als Neureifen verkauft werden darf. Ecki1
Diese merkwürdige Auffassung der Reifenlobby ist zum Glück durch Rechtsprechung überholt. Gut für uns Verbraucher.
Guckst Du da:
http://auto-presse.de/autonews.php?actio...wsid=48893
Da es sich um eine niederinstanzliche Entscheidung handelt, wird man die weitere Entwicklung hier sehr genau beobachten müssen.
-Chris-

