15.03.08, 18:37
So ähnlich ist es tatsächlich. Mal laienhaft ausgedrückt, vor einigen Jahren war ich auf der Autobahn unterwegs und an einem LKW vor mir ist ein Reifen geplatzt. Mehrere Fahrzeuge konnten nicht mehr ausweichen und wurden - teilweise nicht unerheblich - durch die Reifenteile beschädigt. Ebenso an meinem Wagen waren Schäden vorhanden. Jetzt unterstellt die Gefährdungshaftung, dass derjenige der am Straßenverkehr (nichts unanständiges) beteiligt ist, damit rechnen muss, dass etwas passieren kann. Daraus wird bei solchen Ereignissen (nicht bei Schäden die 100% unvermeidbar sind) im Falle eines Schadens die generische Versicherung Abschläge vornehmen.
Falls ein Jurist hier im Forum unterwegs ist, möge er mich bitte unterstützen und es "besser" erklären.
Gruß Willy
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