08.06.10, 21:44
bei der Größe brauchst du die besagte Freigabe vom Reifenhersteller, die ständig mitzuführen ist!
Wechselst du den Reifenhersteller, brauchst du ne neue Bescheinigung.
Diese Regelung ist UNABHÄNGIG von der damals ergangenen Aufhebung der Herstellerbindung !
Gruß,
Patrick
PS: Wie weit die Felgen überstehen ist erstmal relativ unerheblich, die Reifenlauffläche darf nicht überstehen!
Ich fragte auch nur wegen der Freigängigkeit an den Bremssätteln !
Wechselst du den Reifenhersteller, brauchst du ne neue Bescheinigung.
Diese Regelung ist UNABHÄNGIG von der damals ergangenen Aufhebung der Herstellerbindung !
Gruß,
Patrick
PS: Wie weit die Felgen überstehen ist erstmal relativ unerheblich, die Reifenlauffläche darf nicht überstehen!
Ich fragte auch nur wegen der Freigängigkeit an den Bremssätteln !
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