04.02.13, 23:08
muss man eigentlich die Rechnungen bezahlen wenn sie die Fehler nich beseitigt haben ?
edit gerade selbst was gefunden:
(OLG Köln, Az. 2 U 25/76). Beispiel: Wird zum Beheben eines Motorruckelns nach dem Tausch von Steuergerät (ca. 1000 Euro ) und Zündkerzen (ca. 100 Euro) nur ein verdreckter Luftfilter als Ursache entdeckt, muss der Kunde lediglich den Filter bezahlen (ca. 50 Euro). Die Werkstatt hätte erst den Filter als günstigstes Teil prüfen müssen
Kann er nicht reparieren, darf der Kunde die Rechnungkürzen (siehe Minderung), den Defekt selbst beheben oder beheben lassen, vom Vertrag zurücktreten oder sogar Schadenersatz wegen Nichtfüllung verlangen.
also ganz klar die 4000 zurück fordern........
edit gerade selbst was gefunden:
(OLG Köln, Az. 2 U 25/76). Beispiel: Wird zum Beheben eines Motorruckelns nach dem Tausch von Steuergerät (ca. 1000 Euro ) und Zündkerzen (ca. 100 Euro) nur ein verdreckter Luftfilter als Ursache entdeckt, muss der Kunde lediglich den Filter bezahlen (ca. 50 Euro). Die Werkstatt hätte erst den Filter als günstigstes Teil prüfen müssen
Kann er nicht reparieren, darf der Kunde die Rechnungkürzen (siehe Minderung), den Defekt selbst beheben oder beheben lassen, vom Vertrag zurücktreten oder sogar Schadenersatz wegen Nichtfüllung verlangen.
also ganz klar die 4000 zurück fordern........

