12.10.12, 19:15
nirostaman schrieb:Schlachten ?
Mich würde jetzt mal interessieren , wie man als privater Halter sein Auto ausschlachten darf . Soweit ich weis , ist das verboten und mit hoher Geldstrafe behaftet .
Wie kann man das legal bewerkstelligen ?
man akzeptiert den Abzug des Restwertes der Versicherung von der Wiederbeschaffungssumme
zb.
WB Helmuts SL ca 15 t€
Restwert def SL Helmut 6 t€
und man bekommt 9t€ plus das Auto..
dieses ist möglich, du kannst dein Fzg zum Restwert auch selber erstehen.
Kann sein, das es wieder von VVAG zur VVAG oder Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.. bei meinem alten 944 ( Unfall 1994 in NRW ) war dieses auf jeden Fall so noch möglich..
Aber zu dieser Frage haben wir auch noch VVAG Fachleute hier im Forum, die bestimmt zu den neuen und evtl geänderten Bestimmungen mehr sagen können... möglich war es oder ist es sogar noch..
der :pfeif:KARSTEN

