11.04.12, 12:58
Habe gleiche Reifengröße 235/265 auf 8/9 Zoll AMG Felgen mit Distanzscheiben 15 mm rundum drauf.
25 mm gingen vorn und hinten nicht, weil beim Einfedern auf den Holzklötzen, die der Tüv dazu unter ein Vorderrad und ein gegenüberliegendes Hinterrad legt, der Abstand ohne Umbördeln an einigen Stellen zwischen Radhaus und Reifen unter 1 cm lag. Umbördeln wollte ich aber nicht.
1 cm Abstand ist deshalb vorgeschrieben, weil trotz gleicher angegebener Reifengröße die Reifen von unterschiedlichen Herstellern bis zu 1 cm in der Breite variieren. Meine eigene Recherche bei unterschiedlichen Reifenherstellern ergab, daß dies stimmt.
Die obige Kombination habe ich dann anstandslos eingetragen bekommen, der Prüfer hat dies für seine Unterlagen sogar fotodokumentiert festgehalten.
25 mm gingen vorn und hinten nicht, weil beim Einfedern auf den Holzklötzen, die der Tüv dazu unter ein Vorderrad und ein gegenüberliegendes Hinterrad legt, der Abstand ohne Umbördeln an einigen Stellen zwischen Radhaus und Reifen unter 1 cm lag. Umbördeln wollte ich aber nicht.
1 cm Abstand ist deshalb vorgeschrieben, weil trotz gleicher angegebener Reifengröße die Reifen von unterschiedlichen Herstellern bis zu 1 cm in der Breite variieren. Meine eigene Recherche bei unterschiedlichen Reifenherstellern ergab, daß dies stimmt.
Die obige Kombination habe ich dann anstandslos eingetragen bekommen, der Prüfer hat dies für seine Unterlagen sogar fotodokumentiert festgehalten.

