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Umrüstung US version - Stand 2019/2020
#1

Hallo,

Kann mir jemand bitte raten, was aktuell (stand 2019/2020) in DE Umrüstung und Zulassung kostet ? Ich meine Mopf II SL 500 US version mit
Halogenscheinwerfern

Viele Grüße

L.
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#2

Moin Moin aus dem Norden,

über die Suchfunktion gehen. Das Thema ist schon 1000 mal behandelt worden.

VG. Mathias
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#3

Hallo Mathias,

Ich habe lange gesucht, bevor ich eine Frage gestellt habe.
Ich weiß, was nötig ist. Ich weiß nur nicht, wie sehr sich die Preise geändert haben . Die meisten Informationen sind 10 Jahre alt.

VG. L.
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#4

1000mbx schrieb:Ich weiß, was nötig ist. Ich weiß nur nicht, wie sehr sich die Preise geändert haben . Die meisten Informationen sind 10 Jahre alt.

Deine Herausforderung ist jemand zu finden der das aktuell gemacht hat, sonst hilft Dir nur die Preise selbst festzustellen und sie dann hier zu posten um den Stand der Dinge für andere 'Frager' festzuhalten. Cool

LG Rob
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#5

Hallo L

Habe das erst kürzlich einige Male gemacht.
Wenn Du kein Xenon hast benötigst Du zunächst zwei neue Frontscheinwerfer, Kostenpunkt ca 400.-€ pro Stück.
Umrüstung und Verkabelung des Standlichts habe ich selbst gemacht.
Wenn Du aber Xenon hast musst Du die Standlichter im Scheinwerfer nachrüsten und neue Streuscheiben mit E-Kennzeichen verbauen.
Ist etwas fummelig aber machbar, leider sind oftmals die Verkabelung im Scheinwerfer Schadhaft was zusätzlichen Aufwand bedeutet.
Kosten pro Scheinwerferglas ca 150.-€ Neuteile beim freundlichen erhältlich.
Xenon brauchen in D eigentlich eine SWRA.
Ich habe dafür eine Ausnahmegenehmigung (Tüv Hessen) bekommen Kosten liegen im Ermessend der Prüfstelle rechne dabei mit ca 100.-€
Radio spielt oftmals nur US Frequenzen, also anderes Radio einbauen.
Gebrauchte APS 30 oder Audio 10 CD eignen sich besonders wenn Du auf Originalität (Optik) Wert legst. Kosten ca. 100.- bis 200.-€ gebraucht.
Reifen musst Du prüfen in der Regel haben US Reifen keine E Kennzeichnung und müssen neu.
Preise selbst recherchieren je nach Fabrikat und Reifengröße.
Die eigentliche TÜV Abnahme nach § 21 kostet ca. 350.-€.
Hinzu kommen dann noch alle Verschleißteile die Du je nach Zustand erneuern willst oder musst.
Bsp. Sonnenblende, Dach Lack usw das ist aber individuell und nicht TÜV relevant.
Bremsen und sonstige Verschleißteile musst Du selbst beurteilen.

Viel Erfolg
Harald
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#6

Hallo Harald,

Vielen Dank für deine Beschreibung. Ich suche nur das Auto mit Halogen ( Ich suche den einfachsten Weg zur Umrüstung )

Es sieht nicht so kompliziert aus.

Eine Ausnahmegenehmigung brauche Ich nur, weil Halogen ohne LWR ist ?

TÜV - 350 € - Enthält es ein Datenblatt ? Oder muss man Datenblatt noch bezahlen ?

Ich werde alles in Zittau absolvieren.

VG. Láďa
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#7

Hallo Láda

bei mir war das Datenblatt includiert, würde vorher bei Deinem TÜV Prüfer nachfragen damit es später keine Überraschungen gibt.

L.G
Harald
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#8

harbus schrieb:Hallo L


Ich habe dafür eine Ausnahmegenehmigung (Tüv Hessen) bekommen Kosten liegen im Ermessend der Prüfstelle rechne dabei mit ca 100.-€

Viel Erfolg
Harald

Harald, könntest Du mir vielleicht eine Kopie/Foto der Ausnahmegenehmigung zukommen lassen??

@1000mbx: Die Lichter habe ich bereits umgebaut, deutsche Streuscheiben, Reflektor für Standlicht neu gebohrt und montiert. Seeehr vorsichtig sein mit den Kunststoff-Clips mit denen die Linsen mit den Scheinwerfern verbunden sind. Die brechen ab wie trockene Spaghetti! :-)
Soweit ich recherchiert habe, braucht man erst ab BJ 2000 eine SRA?
Ich habe aber einen 2001er :-(
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#9

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern mit Gasentladungslampen (Xenonscheinwerfer) benötigen gemäß §50 (10) STVZO und ECE-R48 u. a. eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage.

Aufgrund der Blendgefahr durch Xenonscheinwerfer kann auch bei lmportfahrzeugen mit Xenonlicht auf eine automatische Leuchtweitenregelung und eine Scheinwerferreinigungsnlage nicht verzichtet werden. Der aaS darf daher im Gegensatz zu §50 (8)S STVZO die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von §50 (10) STVZO nicht befürworten.

Ergänzende Hinweise:
Bezüglich der Ausrüstungspflicht mit einer automatischen Leuchtweitenregelung und
einer Scheinwerferreinigungsanlage gelten dieselben Übergangsvorschriften wie für
deutsche Fahrzeuge. Eine automatische Leuchtweitenregelung und eine
Scheinwerferreinigungsanlage sind erforderlich bei Fahrzeugen, die:
- nach dem 01. April 2000 mit Xenonscheinwerfern nachgerüstet wurden oder werden
- ab dem 01. Juli 2000 erstmals in den Verkehr gekommen sind oder kommen

Quelle:
internes TÜV-Papier, abgeleitet aus BGBl 13/2000

C129 in tripleseven

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