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Heute beim TÜV
#1

Hallo :punk:,

ich will's einfach nur kurz loswerden. Ich war mit meinem grünen Bomber beim TÜV zur §19-Abnahme (2-jährige Prüfung) und AU.

Was mich wieder in der Wahl meines SL bestätigt hat: Auch nach gut einer halben Stunde Confusedagnix: intensivster Suche und Prüfung wirklich aller Ecken des Autos konnte er nichts finden :wiegeil:. Der einzige Kommentar zum Zustand: Ein so gut erhaltenes Exemplar vom R129 hätte er noch nicht gesehen :clap:

Aber: Der Smile an der Ecke hat mir die (neuen) AMG-Felgen mit der Bemerkung verkauft, daß ich die nicht eintragen lassen müßte, weil sie eine werkseitige Mehrausstattung dastellen und daher in der ABE zum Fahrzeug enthalten sind :verdaechtig:- Puste-Cake :hmm:- Is' nich :echt: Also hab' ich die Räder gleich eintragen lassen. Das Gutachten dazu hatte ich sicherheitshalber mitgenommen, weil ich soetwas schon geahnt habe. Auch mein Eisenmann-Endtopf fand nur bedingt die Gnade des Prüfers, weil es dafür nur eine "Prüfbescheinigung" gibt und das Teil deswegen eingetragen werden muß. Wer lesen kann ist klar im Vorteil - Ich hab's nicht gelesen. Nu' ist aber auch der Kamerad eingetragen.

Kosten: 217,00 Euro inkl. der Gebühr auf der Zulassungstelle - Mittag fällt heute also aus - Naja - Ich hab' ja zuzusetzen :hihi:

...wollt' ich einfach nur mal erzählen.

LG Thomas :bier:

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Selbstmord ist die konsequenteste Art der Selbstkritik Cool
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#2

Hi,

Originalfelgen müssen nur dann eingetragen werden, wenn sie eine andere Rad-Reifengrösse haben als alle sonst eingetragen Grössen, ansonsten müssen Orignalfelgen nicht eingetragen werden.

Und was heisst übrigens eingetragen ? Es gibt doch heute beim TÜV eine Bescheinigung die mitzuführen ist, da muss man doch an der Zulassungstelle nicht noch einmal 100 Euro ausgeben.

Wollte ich auch nur mal so los werden...........Wink
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#3

Juergen schrieb:Hi,

Originalfelgen müssen nur dann eingetragen werden, wenn sie eine andere Rad-Reifengrösse haben als alle sonst eingetragen Grössen, ansonsten müssen Orignalfelgen nicht eingetragen werden.

Und was heisst übrigens eingetragen ? Es gibt doch heute beim TÜV eine Bescheinigung die mitzuführen ist, da muss man doch an der Zulassungstelle nicht noch einmal 100 Euro ausgeben.

Wollte ich auch nur mal so los werden...........Wink

Hallol :punk:,

da unterliegst Du einem Irrtum - Wenn eine "Prüfbescheinigung" vorliegt - wie im Falle des Auspufftopfes - muß die Änderung in die Papiere eingetragen werden - Da reicht der Schrieb vom TÜV nicht.

Und da 8X18 ET 31 mit 245 / 40 / 18 in Kombination mit 9X18 ET 35 mit 275 / 35 / 18 entgegen der Aussage des Smile nicht in der ABE des Fahrzeugs enthalten sind, müssen sie ebenfalls eingetragen werden. Hier hätte der Schrieb vom TÜV gereicht, da ein "Teilegutachten" vorliegt.

LG Thomas :bier:

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#4

Glückwunsch Thomas !
Gruss
Micha :bier:
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