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500 sl angesehen... Preisfrage
#11

Ich hatte mir damals die Fahrt gespart, weil der Verkäufer nach
dem Motto "wohlhabender Erbe" keinerlei Handlungsbereitschaft
zeigte.

Ausserdem ist zu vermuten, dass die Kiste beim augenscheinlichen
Fahrkönnen der Vorbesitzerin nicht nur vorne angestoßen wurde.
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#12

Hallo Marcus,

ich schliesse mich meinen Vorrednern an und möchte noch ein Verhandlungsargument hinzufügen : Die fehlende Klimaanlage !
Erst mal haben wohl die Mehrzahl der 129er eine Klimaanlage. Und wenn es im Sommer so richtig heiss wird,( am besten noch schwül) und der Planet unnachgiebig vom Himmel brennt , dann bist Du froh wenn Du die Mütze zuklappst und ein wenig kühle Luft geniesst.
Falls Du sie tatsächlich nicht brauchst (habe ich auch erst gedacht, heute sehe ich das anders) kannst Du es auf jeden Fall bei den Preisverhandlungen zum Thema machen.
Viel Glück !!

Gruss Cord

Purist... und bekennender Vormopf
SL 320 Bj 1994 FIN 129063 1F 100407 2 blauschwarz
SL 500 Bj 1994 FIN 129067 1F 097511 9 silbermet.
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#13

Also ganz im Ernst. Die Sache mit der "ohne Klimaanlage" mag man um diese Jahreszeit vielleicht etwas unterschätzen. Aber ein Cabrio ohne KA geht gar nicht!! Du tust dir keinen Gefallen damit...



Scritto con tapatalk
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#14

Die fehlende Klimaanlage ist für mich eher ein Vorteil.
Was nicht drin ist, kann auch nicht kaputtgehen.

Viel mehr stören mich die offensichtlichen Macken.
Wie gesagt - 10 würde ich zahlen, mehr nicht.
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#15

...zur Klima: Mein 91er hat eine Klimaautomatik, die ich nie nutze. Solange es nicht regnet, fährt er offen. Temperatur egal. Sollte es trotzdem mal notwendig sein, wäre ja einer mit Klima vorhandenWink.

Vielen Dank und Gruß

Marcus
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#16

Hallo!
Vielleicht noch weitere Argumente, die in die Kaufüberlegung einfließen könnten:

Mir war bei meiner Suche sehr wichtig, dass auch mein(e) Beifahrer/in den gleichen Schutz genießt wie ich-

ohne Beifahrerairbag ging also gar nicht!!!

Ein zweites Argument:

Vor ein paar Tagen hat ein rückwärtsfahrender Ausparker ganz leicht nur das vordere Nummerschild an meinem neuen Dailydriver touchiert. Man sah nur beim genauen Hinschauen eine ganz leichte Einbuchtung am Nummernschild.

Die nachfolgende Werkstattrechnung (mit Gutachter, Schadensabwicklung, Wertminderung etc.) liegt mittlerweile bei ca. 2.500 €.
(Gebrochene Halterungen, abgeknickte Streben, Neulackierung Vorderteil und Arbeitszeit)
Ich lass mal dahingestellt, ob das so sein müsste, aber so war es eben.

Also Vorsicht mit der Aussage: Nur ein kleiner Patzer in der Garage.

Übrigens müssen alle Unfälle, wenn ich mich in dem Zusammenhang recht erinnere bereits ab ca. 50-100 €, als Unfallschaden angegeben werden, das Fahrzeug darf dann nicht mehr als unfallfrei bezeichnet werden.
Laut Auskunft meiner Werkstatt.
Auch wenn das ordnungsgemäß repariert wurde...
So weit die "reine Lehre"...
Deshalb vielleicht die Fahrzeugbeschreibung auch daraufhin nochmals durchlesen...
Für mich käme dieses Auto neben dem bereits von den Kollegen Gesagten auch deshalb nicht infrage...

:bier:

Ein herzlicher Sternengruss aus Franken!

Heiner
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#17

So nicht ganz richtig: Bagatellschäden müssen beim Fahrzeugverkauf nicht angegeben werden. Was das nun genau ist entscheidet sich nach dem Einzelfall. Ich hatte aus alten Entscheidungen mal eine Grenze von ca. 1.000,- DM im Hinterkopf, mögen jetzt also € 1.000,- sein. Ich meine aber, dass die Bagetelle weniger nach den Kosten als nach dem Aufwand der Beseitigung. Werden geschraubte Teile ausgetauscht, handelt es sich wohl immer um eine Bagatelle...
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#18

Hallo Bert und alle!

So war die Auskunft der Werkstatt. Es erschien mir auch sehr eng gezogen...

Haben wir hier einen Rechtsgelehrten, der evtl. dazu aktuell mal was sagen kann?
Ich könnte mir vorstellen, dass das schon allgemein interessant wäre.

:danke:

Zu dem betr. Fahrzeug noch ein Wort:
Wenn man sich die beiden Fotos , Front und Schrägansicht vorne rechts, etwas kritischer anschaut, dann ist das aus meiner Sicht schon kein "kleiner" Garagenrempler mehr, sondern bereits ne nette Macke.
Wer weiß, was dahinter noch versteckt ist.
Stimmen dort die Spaltmasse noch?
Da kommen doch gut ca 1000.- € oder mehr zusammen, also wäre er wohl auch bei dieser anderen Grenze eher nicht "unfallfrei".

Mit dieser Bezeichnung wird offenbar echt Schindluder getrieben...

:bier:

Ein herzlicher Sternengruss aus Franken!

Heiner
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#19

Cochese schrieb:So nicht ganz richtig: Bagatellschäden müssen beim Fahrzeugverkauf nicht angegeben werden. Was das nun genau ist entscheidet sich nach dem Einzelfall. Ich hatte aus alten Entscheidungen mal eine Grenze von ca. 1.000,- DM im Hinterkopf, mögen jetzt also € 1.000,- sein. Ich meine aber, dass die Bagetelle weniger nach den Kosten als nach dem Aufwand der Beseitigung. Werden geschraubte Teile ausgetauscht, handelt es sich wohl immer um eine Bagatelle...


So auch nicht ganz richtig.
Grundsätzlich gemäß der Rechtssprechung sind alle Unfallschäden angabepflichtig.
PUNKT.
Damit ist man zumindest immer auf der sicheren Seite wenn es z.B. um Nachlackierungen etc. geht.
Unfallschäden sind im Sinne der Versicherung und der Gerichte "Schäden von aussen, unmittelbar und mit mechanischer Gewalt.
Das heißt, jeder Anstoß mit sichtbarem oder auch unsichtbarem aber vorhandenem Schaden ist angabepflichtig.
Das mit den geschraubten Teilen kann locker 10.000€ überschreiten, denke nur daran dass z.B. Kotflügel, Motorhaube, Stoßfänger und ein oder zwei Türen einer Seite zu tauschen sind.
Alles geschraubte Teile, keine Richtarbeiten erforderlich und
trotzdem gibt es eine erhebliche merktantile Wertminderung je nach Alter des Fahrzeuges. Dies begründet sich einfach darauf dass der Käufer lieber ein unfallfreies als ein repariertes Fahrzeug kauft, dies ist nicht (oder nicht nur) abhängig davon ob geschraubt oder geschweißt, "Rahmenschaden" etc.
Dass ist einfach die persönliche Abneigung gegen ein verunfalltes und regeniertes Fahrzeug. Das war zu Spitzenzeiten des Daimler-Benz-Konzernes etwas anders als die Lieferzeiten jenseits von gut und böse waren.
Da wurden Fahrzeuge mit bestehendem Unfallschaden zum Neupreis verkauft!!

mfg
Carsten

Das Leben ist zu kurz um geschlossen zu fahren...
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#20

Es hat schon Prozesse gegeben wo um die Unfallfreiheit von neuwertigen Fahrzeugen verhandelt wurde.
Vom Käufer wurden unterschiedliche Lackqualitäten beim neuwertigen Fahrzeug bemängelt.
Sachverständigerseits wurden in Teilbereichen unterschiedliche Lackschichtdicken festgestellt die auf eine Nachlackierung schliessen ließen.
Herausgestellt hat sich dann letztendlich, dass das Fahrzeug einen leichten Transportschaden mit Beschädigung der Lackierung während des Transportes vom Hersteller zur Niederlasung erlitten hatte und deswegen teilweise nachlackiert werden mußte.

Hier ist es die ernsthafte Frage ob dies dem Standard eines Neufahrzeuges entspricht, ob Minderung des Neupreises mit welchem Umfang gerechtfertigt ist und ob der Neuwagenkäufer dieses Fahrzeug abnehmen muß trotz erfolgter Reparatur.
Dies sind teilweise Gerichtsentscheidungen die man als Otto-Normalverbraucher nicht nachvollziehen kann, wie es ausgegangen ist in diesem Fall weiß ich nicht.
Vor dem Richter und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand

Das Leben ist zu kurz um geschlossen zu fahren...
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