25.07.13, 16:20
Hallo
Da ist es also geschehen:
Nach kurzer Suche habe ich einen 280SL gekauft. Nach fast 20 Jahre Pagode sollte jetzt ein etwas modernerer Stallgefährte in die Garage, und ich habe das Auto recht schnell gefunden. Es ist ein silbergrauer 280 SL, Baujahr 1993, mit etwa 100000 km aus 1. Hand. Das Auto ist scheinbar komplett im Orginalzustand. Sogar der Beutel vom Bordwerkzeug ist noch verschlossen. Die Innenaustattung ist blau (Stoff), und die Klappen an den Schmikspiegeln kleben fürchterlich. Mit dem Auto ist alles ok., aber mit dem Verkäufer hakt es noch gewaltig. Beim Abholen hat er mir zugesagt, den 2. Schlüssel zu schicken. Auch sagte er mir, der Radiocode liegt bei den Fahrzeugunterlagen, ist ja schließlich der komplette Satz Datenkarten dabei. (Für die Werkstatt, für das Fahrzeug, für den Fahrzeughalter usw.) Diese Karten sind auch vorhanden, sind aber für ein anderes Fahrzeug. Angeboten hat der Händler den SL als Euro 2, es war E2 (also Euro 1) eingetragen. Dies sei lt. Verkäufer klein Problem, es wird bei der Neuanmelding Euro 2 eingetragen. Nix war damit. Eine Herstellerbescheinigung zur Umschlüsselung gibt es lt. Mercedes Benz für diese Fahrgestellnummer nicht. Also hat der Verkäufer einen KLR eingebaut, und ich konnte nach einer erweiterten AU das Auto auf Euro 2 umschlüsseln.
Was aber jetzt? Ich habe ein Auto, von dem der 2. Schlüssel irgendwo liegt, und dem Verkäufer bekannt ist wo das Auto steht. Auch habe ich ein Radio ohne Code, das ich nicht ausbauen und wieder einbauen kann. Klar kann ich mir den Code beschaffen, aber es fallen überall Kosten an; für die erweiterte AU, für den Code, und evtl. für das Austauschen der Schließanlage. (IR-Fernbedienung)
Diese Kosten werde ich vom Verkäufer einfordern, wenn er nicht nach einer angemessenen Frist nachbessert. Am Montag geht's zum Anwalt.
Bis dahin werde ich das Auto nicht mehr bewegen, denn auch Klage auf Rückabwicklung des Vertrages ist nicht ausgeschlossen. Allerdings ist das natürlich bei einem orginalen SL auch nicht das Wahre.
Sicher ist, dass ich bei diesen Fahrzeughändler nie wieder ein Auto kaufen werde. Auch werde ich bei weiteren Käufen über einen Händler jede Kleinigkeit schriftlich im Vertrag festlegen, auch wenn der Kaufvertrag dann einen ganzen Aktenordner füllt.
So, jetzt ist genug gemeckert, und ich freue mich auf die 1. Fahrt.
Benno
Da ist es also geschehen:
Nach kurzer Suche habe ich einen 280SL gekauft. Nach fast 20 Jahre Pagode sollte jetzt ein etwas modernerer Stallgefährte in die Garage, und ich habe das Auto recht schnell gefunden. Es ist ein silbergrauer 280 SL, Baujahr 1993, mit etwa 100000 km aus 1. Hand. Das Auto ist scheinbar komplett im Orginalzustand. Sogar der Beutel vom Bordwerkzeug ist noch verschlossen. Die Innenaustattung ist blau (Stoff), und die Klappen an den Schmikspiegeln kleben fürchterlich. Mit dem Auto ist alles ok., aber mit dem Verkäufer hakt es noch gewaltig. Beim Abholen hat er mir zugesagt, den 2. Schlüssel zu schicken. Auch sagte er mir, der Radiocode liegt bei den Fahrzeugunterlagen, ist ja schließlich der komplette Satz Datenkarten dabei. (Für die Werkstatt, für das Fahrzeug, für den Fahrzeughalter usw.) Diese Karten sind auch vorhanden, sind aber für ein anderes Fahrzeug. Angeboten hat der Händler den SL als Euro 2, es war E2 (also Euro 1) eingetragen. Dies sei lt. Verkäufer klein Problem, es wird bei der Neuanmelding Euro 2 eingetragen. Nix war damit. Eine Herstellerbescheinigung zur Umschlüsselung gibt es lt. Mercedes Benz für diese Fahrgestellnummer nicht. Also hat der Verkäufer einen KLR eingebaut, und ich konnte nach einer erweiterten AU das Auto auf Euro 2 umschlüsseln.
Was aber jetzt? Ich habe ein Auto, von dem der 2. Schlüssel irgendwo liegt, und dem Verkäufer bekannt ist wo das Auto steht. Auch habe ich ein Radio ohne Code, das ich nicht ausbauen und wieder einbauen kann. Klar kann ich mir den Code beschaffen, aber es fallen überall Kosten an; für die erweiterte AU, für den Code, und evtl. für das Austauschen der Schließanlage. (IR-Fernbedienung)
Diese Kosten werde ich vom Verkäufer einfordern, wenn er nicht nach einer angemessenen Frist nachbessert. Am Montag geht's zum Anwalt.
Bis dahin werde ich das Auto nicht mehr bewegen, denn auch Klage auf Rückabwicklung des Vertrages ist nicht ausgeschlossen. Allerdings ist das natürlich bei einem orginalen SL auch nicht das Wahre.
Sicher ist, dass ich bei diesen Fahrzeughändler nie wieder ein Auto kaufen werde. Auch werde ich bei weiteren Käufen über einen Händler jede Kleinigkeit schriftlich im Vertrag festlegen, auch wenn der Kaufvertrag dann einen ganzen Aktenordner füllt.
So, jetzt ist genug gemeckert, und ich freue mich auf die 1. Fahrt.
Benno


![[Bild: w14mv15lgqx8m23d.gif]](http://www.fotos-hochladen.net/uploads/w14mv15lgqx8m23d.gif)