vermutlich wurde das Thema hier schon öfters behandelt. Leider konnte ich nichts Brauchbares finden.
Zum Thema: Bei meinem SL sind die drei Verdeckscheiben zur Naht hin eingerissen. Bin bei der HUK24 mit Teilkasko versichert. Die wollen allerdings nicht zahlen und sagen, daß die Verdeckscheiben nicht Teil der Fahrzeugverglasung ist.:verdaechtig:
In den AGBs wird das Verdeck inkl. Scheiben nicht explizit aufgeführt. Weder bei Leistungsinhalt, noch bei den Ausschlüssen. Von daher sehe ich keinen Grund, den Schaden abzulehnen.
Hat einer von euch Erfahrung mit diesem Thema gemacht und welchen Tip könt ihr mir geben?
Danke und Gruß Piccolo
das ist natürlich nicht richtig, wenn die Verdeckscheiben nicht Teil der Fahrzeugverglasung sein sollen; aber eine weitere neue Möglichkeit der Versicherung, sich leistungsfrei zu stellen.
Üblicherweise reden sich Versicherungen aktuell damit raus, dass ein verschleissbedingter Bruch von einem SV attestiert wird. Der SV bekommt für sein "Prognosegutachten" zu Gunsten der Versicherung 250,-- Euro und Du bekommst nichts:pfeif:.
Ein lohnenswertes Geschäft für Deine Assekuranz, weil ein neues Verdeck (oder Teilverdeck) wesentlich teurer kommt.
Das war hier schon mehrere Male Thema............muss suchen.
ich meine mich zuerinnern das wir das mit der HUK im Zusammenhang mit Verdeckscheiben schon mind. ein Mal hatten...und so wie ich das mitbekommen habe zahlen die die Scheiben nicht... weil altersbedingter Verschleiß...mein ich mich zuerinnern.
Da bleibt nur eins... 30.11. HUK kündigen und woanders versichern.
ich meine mich zuerinnern das wir das mit der HUK im Zusammenhang mit Verdeckscheiben schon mind. ein Mal hatten...und so wie ich das mitbekommen habe zahlen die die Scheiben nicht... weil altersbedingter Verschleiß...mein ich mich zuerinnern.
Da bleibt nur eins... 30.11. HUK kündigen und woanders versichern.
Nicht immer ist Geiz geil...:wimmer:
Greetz...Willy:drive:
Hallo :punk:,
ich meine ein Schadensfall reicht auch als Kündigungsgrund - AGB lesen.
LG Thomas :bier:
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Selbstmord ist die konsequenteste Art der Selbstkritik
Also, mir ist mal ein Ast von einem Baum in die Scheibe gefallen, ein großer Ast - bei einem Sturm. Es waren da natürlich keine Klebestreifen auf der Scheibe und die Risse waren größer - viel größer :eek:
Und es lagen da auch Blätter und kleine Äste im Auto :ausflipp:
ich denke, dass es stark vom sachbearbeiter abhängt. bin auch bei der huk24 und hatte vor 2 jahren einen riss in der verdeckscheibe meines MG. wurde anstandslos bezahlt, sogar die werkstatt durfte ich mir trotz select vertrages aussuchen, da ich zweifel an der kompetenz der vorgeschlagenen werkstatt angemeldet habe. da ich hier schon öfters von problemen gehört habe, hab ich nochmal bei der huk24 angerufen, und nachgefragt ob die tk den bruch der plastikscheiben übernimmt. mir wurde versichert, es wäre kein problem....
Auch wenn diese Meinung unpopulär ist, ich bin auch kein Lobbyist der Versicherungsbranche, aber ganz ehrlich:
Glasbruch auf Grund von mechanisch äußerlicher Einwirkung wie Vandalismus oder Unfallbeschädigung, meinetwegen weil auch etwas drauf gefallen ist sieht ja wohl anders aus.
Hier handelt es sich ja nun mal ehrlicherweise um einen rein verschleißbedingten Alterungsschaden.
Da kann ich die Versicherungen schon verstehen, wenn sie sich sträuben.
Zumindest wenn es nicht näher in den AGB´s definiert ist.
Letzten Endes können spezifisch bei einem bestimmten Fahrzeug die Beiträge steigen, wenn den Versicherern Auffälligkeiten in diesem Bereich bekannt sind/werden.
Und das geht dann wieder auf die Allgemeinheit.
Wenn es in den AGB´s so definiert ist, das solche Schäden abgedeckt sind, dann gibt es allerdings kein Wenn,- u. Aber, dann sollte man auf die Schadensregulierung bestehen.
Ich möchte friedlich im Schlaf sterben,wie mein Opa,- nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer!
Ich hatte vor ziemlich genau einem Jahr einen eideutigen Fall von Auffahrunfall mit Polizei und allem was da so dazu gehört. Die Sachlage war eindeutig, auch von der gegnerischen Versicherung so angenommen.
Was am Ende daraus geworden ist....
Schaden laut Kostenvoranschlag MB ca. 2300,--€
Die liebe Versicherung (fängt mit A an, hört mit A auf und hat drei Buchstaben...
...fängt das so an: ist kein Schaden bekannt...
...nach 3 Wochen!!! der Halter hat sich nicht gemeldet...
...nach 4 Wochen!!! siehe oben und Fragebogen wer denn Zeuge sei...
...nach 6 Wochen!!! (ich hab die nette Dame am Telefon mittlerweile zum A....lecken eingeladen, die Frage: was ist das für ein Auto, 18 Jahre alt und ein angeblicher Schaden von 2300,--€...wirtschaftlicher Totalschaden..., wir versuchen noch immer unseren Versicherungsnehmer zu erreichen...
Nach ca. 10 Wochen: unser Gutachter kommt in den nächsten Tagen vorbei...
Ich habe da abgebrochen, Gutachter am selben Tag, Anwalt, Leihwagen...
4 Tage später Gegengutachten Versicherung - der Anwalt hat gelacht...
Nächstes Gutachten vom Anwalt...
...am Ende hat die liebe A.A 8k€ abgedrückt.
Wir müssen sparen, koste es was es wolle....so war das :idiot::idiot::idiot:
Deswegen, so ein Scheibchen - lächerlich, einfach lächerlich...
frede75 schrieb:... Glasbruch auf Grund von mechanisch äußerlicher Einwirkung wie Vandalismus oder Unfallbeschädigung, meinetwegen weil auch etwas drauf gefallen ist sieht ja wohl anders aus.
Hier handelt es sich ja nun mal ehrlicherweise um einen rein verschleißbedingten Alterungsschaden. ...
Ich kann Dir in der Sache nur zustimmen.
Zwar handelt es sich bei den typischen Schäden an unseren Softtops zwar definitionsgemäß zweifelsfrei um einen Bruch (d.h. einen Sprung von einer Scheibenoberflächen bis zur anderen, zur Abgrenzung zB gegenüber einem Kratzer), aber Kunststoff ist halt nun mal kein Glas.
Und bei der Versicherung gegen Glasbruch ging es ja ursprünglich darum, die besondere Bruchgefahr just dieses Materials versicherungsmäßig abzudecken. Diese besondere Bruchgefahr ist ja bei Kunststoff gerade nicht gegeben.
Insofern sollte sich jeder glücklich schätzen, wenn die Versicherung das alte runtergerittene Verdeck im Rahmen der Glasbruchversicherung tatsächlich ersetzt und umgekehrt nicht rummaulen, wenn sie die Regulierung verweigert, denn das sollte eigentlich der Normalfall sein, wenn Kunststoffscheiben nicht explizit in den AGBs genannt sind (wie bei der ADAC Classic Versicherung zB).
Beste Grüße
Winfried
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.05.11, 12:28 von TheDude.)