20.11.10, 18:20
Habs in meinem Beitrag korrigiert.
Der Erwerb allein ist es nicht (Bsp.: Händler). Aber durch die Zulassung auf deinen Namen bist nicht nur Besitzer, sondern dadurch wird man nachweislicher Eigentümer, was rechtlich eine andere Stellung darstellt.
Meine Anfrage beim KBA gleich nach dem Kauf des SL wurde abgewiesen. Erst durch die Zulassung auf mich, wurde ich auskunftsberechtigt und erhielt meine geforderten Auskünfte.
Eine MB-NDL hat auch noch die Möglichkeit, alle dort gespeicherten Arbeiten an einem KFZ auszudrucken, auf denen ausschließlich nur fahrzeugbezogene Daten und durchgeführte Arbeitsumfänge stehen, aber keine personenbezogene Daten. Reicht als Nachweis ja auch vollkommen.
Helmut
Der Erwerb allein ist es nicht (Bsp.: Händler). Aber durch die Zulassung auf deinen Namen bist nicht nur Besitzer, sondern dadurch wird man nachweislicher Eigentümer, was rechtlich eine andere Stellung darstellt.
Meine Anfrage beim KBA gleich nach dem Kauf des SL wurde abgewiesen. Erst durch die Zulassung auf mich, wurde ich auskunftsberechtigt und erhielt meine geforderten Auskünfte.
Eine MB-NDL hat auch noch die Möglichkeit, alle dort gespeicherten Arbeiten an einem KFZ auszudrucken, auf denen ausschließlich nur fahrzeugbezogene Daten und durchgeführte Arbeitsumfänge stehen, aber keine personenbezogene Daten. Reicht als Nachweis ja auch vollkommen.
Helmut

