04.09.10, 13:17
Wenn Dein Getriebe Schaden genommen haben sollte, sehe ich die Unternehmerhaftpflicht des im Auftrag des ADAC tätig gewordenen Bergungsdienstes eintrittspflichtig. Hier wurden gravierende Sorgfaltspflichten fahrlässig verletzt. Kein gutes Zeugnis für einen Unternehmer, der mit dieser Schlechtleistung seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten möchte....
-Chris-
-Chris-

