03.02.10, 10:42
Hallo HP und Winfried
Mindestens in den Kantonen in denen ich bisher wohnhaft war ist es so, dass der Fahrzeugausweis nur bei einem Halterwechsel sowie bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft neu ausgestellt wird. Beim Absolvieren der MFK wird lediglich ein Stempel im bestehenden Ausweis angebracht. Insofern kann die Aussage bezüglich 1.-Hand-Fahrzeug schon durch den Fahrzeugausweis belegt werden, sofern die Versicherung nie gewechselt wurde. Der Aussage von HP bezüglich "Garagennummer" sollte allerdings in der Tat Beachtung geschenkt werden.
Sobald das Fahrzeug aber einmal den Halter gewechselt hat, lässt sich anhand des CH Fahrzeugausweises nicht mehr bestimmen, wieviele Vorbesitzer das Auto hatte.
Gruss, Martin
Mindestens in den Kantonen in denen ich bisher wohnhaft war ist es so, dass der Fahrzeugausweis nur bei einem Halterwechsel sowie bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft neu ausgestellt wird. Beim Absolvieren der MFK wird lediglich ein Stempel im bestehenden Ausweis angebracht. Insofern kann die Aussage bezüglich 1.-Hand-Fahrzeug schon durch den Fahrzeugausweis belegt werden, sofern die Versicherung nie gewechselt wurde. Der Aussage von HP bezüglich "Garagennummer" sollte allerdings in der Tat Beachtung geschenkt werden.
Sobald das Fahrzeug aber einmal den Halter gewechselt hat, lässt sich anhand des CH Fahrzeugausweises nicht mehr bestimmen, wieviele Vorbesitzer das Auto hatte.
Gruss, Martin

