24.09.09, 14:55
Hi,
Originalfelgen müssen nur dann eingetragen werden, wenn sie eine andere Rad-Reifengrösse haben als alle sonst eingetragen Grössen, ansonsten müssen Orignalfelgen nicht eingetragen werden.
Und was heisst übrigens eingetragen ? Es gibt doch heute beim TÜV eine Bescheinigung die mitzuführen ist, da muss man doch an der Zulassungstelle nicht noch einmal 100 Euro ausgeben.
Wollte ich auch nur mal so los werden...........
Originalfelgen müssen nur dann eingetragen werden, wenn sie eine andere Rad-Reifengrösse haben als alle sonst eingetragen Grössen, ansonsten müssen Orignalfelgen nicht eingetragen werden.
Und was heisst übrigens eingetragen ? Es gibt doch heute beim TÜV eine Bescheinigung die mitzuführen ist, da muss man doch an der Zulassungstelle nicht noch einmal 100 Euro ausgeben.
Wollte ich auch nur mal so los werden...........

