27.07.18, 17:49
Ärgerlich, aber Hauptsache keine Personenschäden.
Von der Rechts- und Schuldfrage ist das eindeutig, sofern die Lady nicht grundlos gestoppt hat. Aber selbst dann würde das nicht viel ändern, weil der Nachweis nicht zu erbringen ist. Wenn sich die Lenkerin einfach unsicher war, mit ihrem leistungsbeschränkten Fahrzeug noch einzufahren, hat sie ja alles richtig gemacht. Denn wenn der vorfahrtsberechtigte Quervekehr mit ihr kollidiert, hätte sie in dem Fall dann die ganz große "A-Karte" gezogen und hätten sich u.U. auch noch Menschen verletzt.
Dein Glasbruch bezahlt deine TK, ein Kühlergrill kostet nicht die Welt und ein erfahrener Karosseriebauer (wie ich einen kenne) hat das mit wenigen Handgriffen und etwas Neulack schadfrei und bezahlbar gerichtet. Da ist die Hochstufung deiner Versicherung wohl das Ärgerlichste für dich.
Wenn das Auto der Lady einen wirtschaftlichen Totalschaden hat, ist das für sie sogar noch ärgerlicher. Dann hat sie kein Auto mehr und bekommt von deiner Versicherung üblicherweise nur eine Abspeisung. Also sie wird dann in den Fall über die Kontaktaufnahme noch weniger erfreut sein, als Du selbst.
Zumindest hast Du 1 Grund zum freuen: Das Bußgeld beträgt normalerweise 35.-€. Also schon mal 10.-€ gespart.
Von der Rechts- und Schuldfrage ist das eindeutig, sofern die Lady nicht grundlos gestoppt hat. Aber selbst dann würde das nicht viel ändern, weil der Nachweis nicht zu erbringen ist. Wenn sich die Lenkerin einfach unsicher war, mit ihrem leistungsbeschränkten Fahrzeug noch einzufahren, hat sie ja alles richtig gemacht. Denn wenn der vorfahrtsberechtigte Quervekehr mit ihr kollidiert, hätte sie in dem Fall dann die ganz große "A-Karte" gezogen und hätten sich u.U. auch noch Menschen verletzt.
Dein Glasbruch bezahlt deine TK, ein Kühlergrill kostet nicht die Welt und ein erfahrener Karosseriebauer (wie ich einen kenne) hat das mit wenigen Handgriffen und etwas Neulack schadfrei und bezahlbar gerichtet. Da ist die Hochstufung deiner Versicherung wohl das Ärgerlichste für dich.
Wenn das Auto der Lady einen wirtschaftlichen Totalschaden hat, ist das für sie sogar noch ärgerlicher. Dann hat sie kein Auto mehr und bekommt von deiner Versicherung üblicherweise nur eine Abspeisung. Also sie wird dann in den Fall über die Kontaktaufnahme noch weniger erfreut sein, als Du selbst.
Zumindest hast Du 1 Grund zum freuen: Das Bußgeld beträgt normalerweise 35.-€. Also schon mal 10.-€ gespart.

