18.06.15, 09:00
"Garantiefälle", da liegt das Problem!
Hier wird mal wieder die meist aufpreispflichtige Gebrauchtwagengarantie und die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung durcheinander geworfen.
Erstere wurde sicherlich nicht abgeschlossen. Und wer dem Trugschluss unterliegt, dass bei einem mind. 15 Jahre alten Fahrzeug keine Defekte auftreten können...
Hier wird mal wieder die meist aufpreispflichtige Gebrauchtwagengarantie und die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung durcheinander geworfen.
Erstere wurde sicherlich nicht abgeschlossen. Und wer dem Trugschluss unterliegt, dass bei einem mind. 15 Jahre alten Fahrzeug keine Defekte auftreten können...
Gruß, Thomas

