28.11.14, 18:55
Hi Dennis,
guckst Du mal, vllt. hilft das ja weiter, ist ein Zitat von der Eisenmann-Hompage.
[COLOR="Blue"]Häufig gestellte Fragen
Erhalte ich für einen gebrauchten Endschalldämpfer der Eisenmann Exhaust Systems GmbH ein TÜV-Gutachten?
Nein. Aus rechtlichen Gründen versenden wir keine Gutachten für gebrauchte Schalldämpfer. Dies liegt darin begründet, dass alle unsere Schalldämpfer in 2 Lautstärkeausführungen (SPORT = mit Straßenzulassung und RACE = nur für den Rennsport, ohne Straßenzulassung) verfügbar sind und wir nicht wissen können, welche Ausführung von Schalldämpfer Sie augenblicklich an Ihrem Fahrzeug montiert haben. Selbstverständlich stehen wir der Eintragung einer Version "SPORT" in die Fahrzeugpapiere nicht im Wege, doch kann nur eine akkreditierte Prüfstelle (TÜV/DEKRA) bei uns ein Gutachten "nachträglich" zur Eintragung anfordern (per FAX: 07150/9574-120). Da ein TÜV - Teilegutachten grundsätzlich eine Abnahme nach §19 Abs. 3 durch eine Prüfstelle vorsieht, entsteht Ihnen aus dieser Vorgehensweise kein Nachteil.[/COLOR]
.... oder Du schaust hier:
http://www.eisenmann-sportauspuff.de/DE/FAQ.php
Servus aus LL
Werner
guckst Du mal, vllt. hilft das ja weiter, ist ein Zitat von der Eisenmann-Hompage.
[COLOR="Blue"]Häufig gestellte Fragen
Erhalte ich für einen gebrauchten Endschalldämpfer der Eisenmann Exhaust Systems GmbH ein TÜV-Gutachten?
Nein. Aus rechtlichen Gründen versenden wir keine Gutachten für gebrauchte Schalldämpfer. Dies liegt darin begründet, dass alle unsere Schalldämpfer in 2 Lautstärkeausführungen (SPORT = mit Straßenzulassung und RACE = nur für den Rennsport, ohne Straßenzulassung) verfügbar sind und wir nicht wissen können, welche Ausführung von Schalldämpfer Sie augenblicklich an Ihrem Fahrzeug montiert haben. Selbstverständlich stehen wir der Eintragung einer Version "SPORT" in die Fahrzeugpapiere nicht im Wege, doch kann nur eine akkreditierte Prüfstelle (TÜV/DEKRA) bei uns ein Gutachten "nachträglich" zur Eintragung anfordern (per FAX: 07150/9574-120). Da ein TÜV - Teilegutachten grundsätzlich eine Abnahme nach §19 Abs. 3 durch eine Prüfstelle vorsieht, entsteht Ihnen aus dieser Vorgehensweise kein Nachteil.[/COLOR]
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Servus aus LL
Werner
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