19.04.14, 20:01
Hallo!
Der Vergleich ist ja schon gescheitert.Der Richter möchte 4500,-und der Verkäufer hat 2000,-geboten.D.h.das der Verkäufer stimmt einer verhältnismäßigen vorgeschlagenen Summe nicht zu.Wenn die Güteverhandlung fruchtlos bleibt kann der Richter auch ein schrifliches Urteil aussprechen was dann für beide bindend ist.Natürlich kann das auch in der nächsten Instanz angefochten werden kann.Wenn du allerdings 6000,-haben möchstes wird der Richter das aber nicht blanko ohne irgendwelche Gutachten festlegen.Der will ja wissen worauf sich die Schadenssumme stützt um wiederum nicht die Gegenpartei zu benachteiligen.Gutachten bedeutet aber das erstmal dafür investiert werden muß damit ein aussagekräftiges Urteil bei raus kommt .Welche Kosten das schon verschlingt steht natürlich in den Sternen.Ich hoffe das du eine Rechtschutzversicherung hast.Wenn du dich auf die 4500,-einlässt
hast du den Richter hinter dir.Bei 6000,-nur bedingt.Damit der Schuss für dich nicht nach hinten losgeht überlege ob du lieber die 4500,-nimmst.
Und ob der Mechaniker sich noch an das Auto erinnert spielt ohnehin eine untergeordnete Rolle.Die Vetragspartner sind Käufer und Verkäufer.
Gruß
Harald
Der Vergleich ist ja schon gescheitert.Der Richter möchte 4500,-und der Verkäufer hat 2000,-geboten.D.h.das der Verkäufer stimmt einer verhältnismäßigen vorgeschlagenen Summe nicht zu.Wenn die Güteverhandlung fruchtlos bleibt kann der Richter auch ein schrifliches Urteil aussprechen was dann für beide bindend ist.Natürlich kann das auch in der nächsten Instanz angefochten werden kann.Wenn du allerdings 6000,-haben möchstes wird der Richter das aber nicht blanko ohne irgendwelche Gutachten festlegen.Der will ja wissen worauf sich die Schadenssumme stützt um wiederum nicht die Gegenpartei zu benachteiligen.Gutachten bedeutet aber das erstmal dafür investiert werden muß damit ein aussagekräftiges Urteil bei raus kommt .Welche Kosten das schon verschlingt steht natürlich in den Sternen.Ich hoffe das du eine Rechtschutzversicherung hast.Wenn du dich auf die 4500,-einlässt
hast du den Richter hinter dir.Bei 6000,-nur bedingt.Damit der Schuss für dich nicht nach hinten losgeht überlege ob du lieber die 4500,-nimmst.
Und ob der Mechaniker sich noch an das Auto erinnert spielt ohnehin eine untergeordnete Rolle.Die Vetragspartner sind Käufer und Verkäufer.
Gruß
Harald
Was wir brauchen sind ein paar verrückte Leute.Seht euch an wohin uns die normalen gebracht haben.

