08.04.14, 09:55
*Volljurist* schrieb:Das fängt schon mit der Frage an, was in der Auftragserteilung (schriftlich) steht?
Ganz grundsätzlich: Die Werkstatt muss für (Neben-)Schäden aufkommen. Schließlich ist sie eine Werkstatt und muss wissen, was sie macht. Es gilt der Haftungsmaßstab, wonach Fahrlässigkeit reicht. Bei Fachkenntnis ist der Maßstab sogar strenger, weil Folgen subjektiv besser abschätzbar sind.
Und im Zweifel machen die deshalb auch nichts, wenn mehr kaputt gehen kann. Derhat daher auch mustergültig gehandelt und Dich gefragt, bevor er weitermacht.
…kurz noch zu diesen Fragen:
- im Auftrag steht lediglich, dass die von mir gestellten Xenon Brenner eingebaut werden sollen
- Der
hatte mich angerufen und von den Problemen berichtet sowie gefragt, ob er weiter machen solle und den Defekt eines Scheinwerfers riskieren solle. Ich habe verneint. Trotzdem war eine Stunde später einer der Scheinwerfer defekt.VG,
Thomas:bier:

