10.03.09, 18:09
Händler und Werkstätten sind steuerlich verpflichtet Belege zehn Jahre aufzubewahren. Bei wirklichem Interesse kann für diesen Zeitraum im Normalfall alles besorgt werden.
Gruß Willy
Gruß Willy
Die Wahrheit über Foren...
Wer meine Beiträge löscht - möge sich doch bitte vorab mit mir abstimmen!!
Es gibt nichts, was nicht nach hinten losgehen kann.

