06.07.12, 14:26
Hi Doc,
ich bin als Dipl. Jurist (Fachrichtung Arbeitsrecht) an einer Kanzlei in Stuttgart.
Deine Berechnung haut hin wenn wie geschrieben, dass Fahrzeug für mindestens 6 Monate im Besitz des Geschädigten bleibt.
Das Risiko, dass der Versicherungsträger trotz BGH-Urteil sich sträubt und alles versucht, nur den tatsächlichen Schaden zu bezahlen bleibt bestehen. Dann wäre wieder der Gang zum Gericht unumgänglich. Wo ich mir nicht so sicher bin ist, ob dies auch für Abrechnungen bei einer Vollkasko gilt oder das Prinzip nicht zutrifft.
LG Ersin
ich bin als Dipl. Jurist (Fachrichtung Arbeitsrecht) an einer Kanzlei in Stuttgart.
Deine Berechnung haut hin wenn wie geschrieben, dass Fahrzeug für mindestens 6 Monate im Besitz des Geschädigten bleibt.
Das Risiko, dass der Versicherungsträger trotz BGH-Urteil sich sträubt und alles versucht, nur den tatsächlichen Schaden zu bezahlen bleibt bestehen. Dann wäre wieder der Gang zum Gericht unumgänglich. Wo ich mir nicht so sicher bin ist, ob dies auch für Abrechnungen bei einer Vollkasko gilt oder das Prinzip nicht zutrifft.
LG Ersin
Der SL ist wech.
Ich wollte mal eine Abwechslung nach insgesamt 6 SL'S.
Jetzt ist es ein 320 V6 Benzin CLK Cabriolet.
Ein schöneres und moderneres Fahrgefühl. Ich möchte keinen R129 mehr.
Auch dieser CLK ist keine Zuckerwatte Edition und ist zum Fahren da. Ansonsten halte ich es auch weiterhin nach dem Motto von Götz von Berlichingen.

