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Welcher (KLR) Kaltlaufregler für welches Model?
#15

Gleis3eck schrieb:Hallo,
und genau da schließt sich der Kreis. Durch die Eintragung des KLR wird die KfZ-Steuer reduziert. Und wenn die Eintragung nur mit Originalpapieren erfolgen darf, ist dies eine Weisung des Finanzministerium, die durch den Zoll überwacht wird. Der Zoll ist in diesem Moment das Vollzugsorgan des FM.

Die Empfehlung mit dem Zoll ist deshalb nicht ganz unbegründet.

Gruss
Jamie


Ich zweifel das sehr stakt an. Gibt es da eine Quelle für?

Denn der Zoll verfügt nicht über die Kompetenz, eine technische Änderung am Fahrzeug bzw des Motors von einem anerkannten Sachverständigen anzuzweifeln.
Auch ist beim Tüv so, dass dieser den Einbau des KLR anhand der Dokumente des Herstellers kontrolliert.
Man hat die Papiere entweder dabei, oder der Onkel Tüv schaut in seine Datenbank...

Es gibt auch noch die Möglichkeit, die Änderung durch einen Fachbetrieb bescheinigen zu lassen, und brauch somit nicht zum Tüv, zwecks Abnahme.

Und Wer sagt, dass eine ABE oder ein Gutachten als PDF, was dann ausgedruckt wird, kein Original ist? Smile
Heutzutage gibt es zu 99% Alles nur noch als PDF...





Grüße...

http://r129-500sl.blogspot.de

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