R129-Forum

Normale Version: AMG 10x18 1294001502 Problem
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Hallo Sternenfreunde!

Habe heute endlich meinen SL vom Händler geholt und gleich die Räder runtergenommen um sie aufarbeiten zu lassen.

Und was sehen meine trüben Augen da? Vorne [SIZE=2]HWA 1294001702 8,5 x 18 ET25 und hinten HWA 1294001502 10 x 18 ET25.Da habe ich gedacht....ist ja schön,aber warum sind im KFZ Schein hinten "nur" 9,5 x 18 eingetragen?

Ist ganz klar: weil irgendein Schlaumeier beim erteilen des deutschen KFZ Briefes einfach die Standartgrößen eingetragen hat ohne zu prüfen was tatsächlich verbaut ist.

Jetzt suche ich schon seit einiger Zeit nach einem passenden Gutachten,aber ich finde nichts.Entweder stelle ich mich zu dämlich an,oder die ganze Angelegenheit ist tatsächlich nicht so einfach.:frage:

Hiiiiiilfeeeeeeeee!!!:help:
Wer hat das passende Gutachten für die 10x18er an der Hinterachse und wäre so nett es mir zukommen zu lassen?

Vielen Dank im voraus und Grüße von Mario
[/SIZE]
Hallo Mario...,

und bitteschön....

Greetz...Willy:drive:
Hallo Mario,

die Felgen müssen nicht im Brief oder Schein eingetragen sein.
Ist bei mir das gleiche.
Es reicht wenn du das Gutachten bei der Hauptuntersuchung dabei hast.
Das Gutachten wollte auch noch kein Prüfer von mir sehen.

LG
Claudio
Hallo Zusammen,

ich muss die Aussage von Claudio korrigieren;

ein Teilegutachten erfordert immer !!!!! eine Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO; eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Aber ein bloßes Mitführen des Teilegutachtens reicht nicht aus.

Grüße,
Thomas
Danke Thomas,

oh Schreck, offensichtlich fahre ich jetzt schon seit zehn Jahren ohne ABE.
Der damalige TÜV Prüfer meinte nur, dass er die Felgen kenne und AMG Modelle die ja serienmäßig verbaut haben. Er hat dann das Teilegutachten überflogen und ab genickt. Er meinte nur ich solle zur Sicherheit das Teilegutachten im Fahrzeug lassen. Eintragen müsse ich sie nicht lassen.
Ich habe bis jetzt, vier mal anstandslos, mit dieser Felgenkombination, die Hauptuntersuchung beim TÜV SÜD bestanden.

Nun habe ich das Teilegutachten nochmals durchgelesen und sieh da, Du hast recht.
Ich habe weder eine Abnahmebescheinig bekommen noch einen Vermerk auf den Prüfbescheinigungen erhalten.

Werde morgen gleich mal bei TÜV anrufen!

:danke:

Gruß
Claudio
Hallo Thomas und alle anderen SL Liebhaber,

habe soeben mit dem Leiter des TÜVs Augsburg gesprochen. Die Felgenkombination ist grundsätzlich beim R129 eintragungsfrei. Mercedes hat damals den R129 zum teil mit diese Felgen ausgeliefert und sind deshalb im System vom Kraftfahrtbundesamt freigegeben. :daumenh:

Ich könnte sie auch im Brief/Kfz-Schein eintragen lassen, das würde aber zusätzliche Kosten hervorrufen.

Warum also Geld dafür ausgeben.

Gruß
Claudio
Hallo Mario,

hier die zulässigen Rad-/Reifenkombinationen für den R129.
Diese sind freigegeben und müssen nicht eingetragen werden. :money:
Gruß
Claudio
Claudio schrieb:Hallo Mario,

hier die zulässigen Rad-/Reifenkombinationen für den R129.
Diese sind freigegeben und müssen nicht eingetragen werden. :money:
Gruß
Claudio


:hmm:....von 10 x 18 steht da aber nix in der Bescheinigung....Confusedagnix:
Also Gutachten ausdrucken und Eintragen lassen.:engel:

Greetz...Willy:drive:
Hallo Willy,

nein. Da sind halt noch nicht alle Rad und Reifenkombinationen aufgeführt. Wie ich in meinem Beitrag heute um 11:56 Uhr geschrieben habe sind auch die 10x18 eintragungsfrei. Bitte noch mal durchlesen! Bin mit dieser Rad- Reifenkombination 4x durch die Hauptuntersuchung beim TÜV SÜD gekommen und die nehmen es wirklich genau.

Gruß
Claudio
Hallo Claudio,

danke für Deine Nachricht.

Wenn Du Dir das Teilegutachten nochmals ansiehst, dann schau doch bitte mal in den Punkt 7. Da steht alles erklärt.

Unterm Strich heißt das dorch folgendes:
Bei jedem SL, der serienmäßig mit dieser Rad-/ Reifenkomb. ausgerüste wurde ist eine weitere Abnahme durch TÜV / DEKRA nicht erforderlich. Bei jedem anderen Fahrzeug, sprich, bei jedem anderen SL R129 ist nach der Montage der Räder eine Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO durch eine amtl. anerkannte Überwach.-org. (TV, DEKRA; GTÜ, etc) erforderlich. Die Bestätigung, die Du dann erhälst, kannst Du zur Vorlage einer Eintragung in Deine Fahrzeugpapiere verwenden, dieser Schritt ist aber nicht zwingend erforderlich. Es reicht auch, wenn Du diese Anbauabnahmebestätigung mitführst.

Sicher ist, dass die Rad- / Reifenkombi für jeden SL separat bestätigt werden muss, entweder durch den Hersteller im Falle einer Erstausrüstung (dann steht die Größe auch in Deine Papieren) oder bei einer nachträglicher Umrüstung durch die Durchfühung einer Änderungsabhnahme (wie beschrieben).

Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich.
Viele Grüße,
Thomas
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