R129-Forum

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Sorry...,

aber echte Profis passiert sowas nicht,die kennen ihre und die Grenzen des Fahrzeugs....Confusedagnix:

Greetz...Willy:drive:
SL Willy schrieb:Sorry...,

aber echte Profis passiert sowas nicht,die kennen ihre und die Grenzen des Fahrzeugs....Confusedagnix:

Greetz...Willy:drive:

Williken, jetzt sitzt Du hinter einem Steuer eines 500er und hast die große Kenne!Undecided

Das war eine Testfahrt eines Kundenautos, das Auto hatte einen Fehler und die Jung´s sollten den finden. Vermutlich haben sie den gefunden, mit tragischem Ausgang.


Gruß
Dirk
AlpineV6 schrieb:Das war eine Testfahrt eines Kundenautos, das Auto hatte einen Fehler und die Jung´s sollten den finden. Vermutlich haben sie den gefunden, mit tragischem Ausgang.


Gruß
Dirk

Richtig und das im öffentlichen Straßenverkehr...sorry hab ich kein Verständnis für!
Wer mit 300km/h über eine Bundesstraße schießt der hat doch nicht alle Latten auf dem Zaun.... meine Meinung...!
Wofür gibt es Teststrecken für sowas...?

Greetz...Willy:drive:
Willy,

die straße ist dort wie eine autobahn und wenn kein verkehr ist, warum nicht, die können fahren. DB setzt keine anfänger in kundenfahrzeugen. Du kannst auf der autobahn, wenn die frei ist, über 300 fahren. Du mußt nur gut drauf sein. Es kann nicht jeder, und das ist auch keine schande.
Wenn ich über 250 fahre, wird es langsam eng:echt: und wenn man an die 290 fährt fragt man sich ob das sein muß.:frage::autsch:

Gruß
Dirk
AlpineV6 schrieb:Willy,

die straße ist dort wie eine autobahn und wenn kein verkehr ist, warum nicht, die können fahren. DB setzt keine anfänger in kundenfahrzeugen. Du kannst auf der autobahn, wenn die frei ist, über 300 fahren. Du mußt nur gut drauf sein. Es kann nicht jeder, und das ist auch keine schande.
Wenn ich über 250 fahre, wird es langsam eng:echt: und wenn man an die 290 fährt fragt man sich ob das sein muß.:frage::autsch:

Gruß
Dirk

Genau... wie eine Autobahn... es ist aber "nur" eine Bundestrasse...und da gilt in unserer Republik:

Wo schaut man bei solch einer Frage nach? Im Universalparagraphen der Straßenverkehrsordnung, wenn es um Sachen Geschwindigkeit geht: § 3 StVO. Dort lesen wir im Abs. 2 lit. c:

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
c) für Personenkraftwagen sowie für andere
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht bis 3,5 t (---> 100 km/h)

Also ermittelt der Staatsanwalt zurecht....Confusedagnix:

Greetz...Willy:drive:
Hallo Willy :punk:,

Du hast eine Kleinigkeit "unterschlagen" - Nämlich die Ausnahme: Wenn die Fahrstreifen baulich voneinander getrennt sind, z.B. durch Leitplanken u.ä (Ein Grünstreifen reicht nicht) gilt dort eben nicht die 100 Km/H Grenze für Landstrassen. ...und dort sind die Leitplanken montiert.

Die Staatsanwaltschaft muss jedoch auf jeden Fall ermitteln, weil es zwei Menschenleben zu beklagen gibt.

LG Thomas :bier:
Finde ich sehr fahrlässig das auf einer Bundesstrasse auszuprobieren...Es gibt ja auch Wildwechsel usw....:daumenr:
Hallo :punk:,

neueste Meldung zu dem Thema: Es wird ein zweites Fahrzeug gesucht, dass in den Unfall verwickelt gewesen sein soll, oder diesen ausgelöst haben soll. Es steht wohl auch der Verdacht im Raum, dass die beiden sich ein Rennen geliefert haben.

LG Thomas :bier:
Bei 300 auffe Landstraße gibts niemanden der das Auto sicher kontrollieren kann.....und der bei BILD angeprangerte Testfahrer hört sich mehr nach Mitarbeiter von irgend ner Niederlassung an, als jemand der für Daimler aufn Rundkurs rumballert.