Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Scheinwerferwechsel
#2

Moin Moin aus dem Norden,

wenn kein Rädchen neben dem Lichtschalter, dann hat er definitiv keine Regulierung. Wie das mit der Ausnahmegenehmigung läuft weiss ich allerdings nicht. Wenn ich für meinen (BJ 90) Scheinwerfer raussuche komme ich auf die Orginalnummer 1298207561  und 1298207661. Die sind dann aber für pneumatische Höhenverstellung. Ich wüßte nicht wie mann ohne jegliche Verstellmöglichkeit Tüv bekommt.

VG. Mathias
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Scheinwerferwechsel - von CvF - 23.05.20, 00:37
RE: Scheinwerferwechsel - von Mathes - 02.12.21, 20:29

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste